536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 426/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich staatliche Informations- und Werbemaßnahmen

Die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie aus den Beantwortungen der parlamentarischen Anfrageserie des Abgeordneten Gerald Grosz (64J-77J) hervorgeht, haben die einzelnen Bundesministerien in der Zeit zwischen 7. Juli 2008 und 28. September 2008 – also in einem Zeitraum von ein wenig mehr als 2 Monaten - insgesamt unfassbare 8.929.862,80 Millionen Euro an Regierungsinseraten in Auftrag gegeben. Offenbar sah die Regierung in diesem Zeitraum einen übermäßigen Bedarf, über ihre Arbeit zu informieren. Diese enormen Kosten waren nicht im offiziellen Wahlkampfbudget inkludiert und durch Gelder von Steuerzahlern gedeckt. Bereits 2003 stellte der Rechnungshof fest, dass Werbung für die Arbeit der Regierung zulässig sei, es aber generelle Reglungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. für die Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung geben sollte.

Der Rechnungshof verlangt Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, außerdem einen klaren Bezug zur Tätigkeit der Regierung, weiters, dass die Regierung oder das Ministerium deutlich in Erscheinung tritt, die Werbung keine parteipolitische Ausrichtung haben darf, und eine werbende Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermieden werden sollte.

Während der SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter damals aus der Opposition die österreichische Bundesregierung diesbezüglich mit der Aussage "Je schlechter die Politik, desto höher die Kosten für die Werbung" (Presseaussendung vom 22.10.2003) kritisierte, so gilt dies aktuell für die SPÖ selbst. Ein Grund mehr, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen:

1. Die Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations– und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln ist unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zulässig. Diese Maßnahmen sollten dabei formalen und zugleich inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts begründen.

2. Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations– und Werbemaßnahmen wären unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts zu beziehen.

3. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium tritt bei allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als Bundesregierung bzw. Bundesministerium in Erscheinung.

4. Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations– und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln dürfen auch in der engeren Vorwahlzeit fortgesetzt, jedoch nicht auf parteipolitische Wahlwerbung ausgerichtet werden.

5. Die Grenzen zwischen der zulässigen und der unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations– und Werbemaßnahmen sind erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt. Dadurch werden diese Maßnahmen angreifbar.

6. Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations– und Werbemaßnahmen sollten bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermeiden.

7. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations– und Werbemaßnahmen durchgeführten Umfragen sollten der Erforschung der Meinungen und des Informationsgrades der Bevölkerung über die Arbeit der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums dienen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ernest Windholz die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Harald Stefan und Dr. Peter Fichtenbauer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer. Danach wurden die Beratungen vertagt und am 1. Dezember 2009 wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Günther Kräuter, Mag. Ewald Stadler und Mag. Wilhelm Molterer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer ergriffen in der Debatte das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Günther Kräuter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 01

                            Dr. Günther Kräuter                                                         Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann