537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 883/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshof hat bereits vor sechs Jahren verpflichtende Vorgaben für Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung gefordert. Unter anderem, dass bei Regierungsinseraten der Sachinhalt den Werbeeffekt übersteigen müsse.  Außerdem müssten sich die Inserate auf die unmittelbare Arbeit der Regierung beziehen und dürften keine parteipolitische Werbung enthalten. Grundsätzlich mahnte der Rechnungshof die Regierung auch bei ihrer Werbetätigkeit zu "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit".

In Zeiten der Krise und hoher Arbeitslosigkeit ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, bei derartigen Werbetätigkeiten einen strengeren Maßstab anzusetzen, als in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs und der Hochkonjunktur. Aus diesem Grund sollte im Zuge der geplanten Selbstverpflichtung der Regierungsfraktionen durch Richtlinien für Informations- und Werbemaßnahmen darauf geachtet werden, dass entsprechende Sonderbestimmungen für wirtschaftliche Ausnahmesituationen aufgenommen werden, insofern als für derartige Fälle die Informations- und Werbemaßnahmen auf unbedingt notwendige Informationsmaßnahmen zu reduzieren sind.

Man kann von keinem Arbeitslosen oder Kurzarbeiter, der unter großen finanziellen Einbußen zu leiden hat, Verständnis erwarten, wenn der Staat auf der einen Seite nicht bereit ist mehr Geld im Sozialbereich auszugeben und auf der anderen Seite Millionen Euro für unnotwendige Werbeeinschaltungen in verschiedensten Medien, im Grenzbereiche zur Parteienwerbung, aufwendet.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Günther Kräuter, Mag. Ewald Stadler und Mag. Wilhelm Molterer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Günther Kräuter gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 01

                            Dr. Günther Kräuter                                                         Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann