Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz – KOG), BGBl. I Nr. 32/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Bundeskanzler ist befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenates zu unterrichten.“

2. In § 6 wird nach Abs. 3 als neuer Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Telekom-Control-Kommission, des Postsenats der Telekom-Control-Kommission sowie der Post-Control-Kommission zu unterrichten.“

3. An § 17 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) Die §§ 6 und 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“