542 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Dezember 2009 auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld sowie die Erleichterung der neuerlichen Geltendmachung und Wiedermeldung nach Bezugsunterbrechungen.

Bisher ist in jedem Fall eine persönliche Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld erforderlich. Künftig soll für Personen, die über ein sicheres elektronisches Konto beim AMS verfügen, eine elektronische Geltendmachung ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen auch die Regelungen über die neuerliche Geltendmachung und die Wiedermeldung nach einer Bezugsunterbrechung angepasst werden.

Durch die Neuregelung der Fristen zur Geltendmachung des Anspruches nach vorangegangener Arbeitslosmeldung abhängig von deren Zeitpunkt und vom Vorhandensein eines sicheren elektronischen Kontos sollen die arbeitsuchenden Personen zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice angeregt werden und eine bessere Kundensteuerung (zB Verringerung der besonders hohen Belastung der regionalen Geschäftsstellen jeweils am ersten Arbeitstag in einem neuen Kalendermonat) ermöglicht werden. Zugleich soll dadurch eine raschere Intervention (zB Vermittlungsvorschlag zumutbarer offener Stellen) des Arbeitsmarktservice zur Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen können.

Die Ermöglichung des Einsatzes moderner Technologien soll eine Ressourcen schonende Abwicklung der Verwaltungsverfahren in der Arbeitslosenversicherung fördern und das Arbeitsmarktservice bei der Bewältigung der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen unterstützen.

Das Arbeitsmarktservice benötigt rasch eine gesetzliche Grundlage, um die erforderlichen edv-technischen Entwicklungen in Auftrag geben und die Neuregelung mit 1. Juli 2010 umsetzen zu können.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Oswald Klikovits, Franz Riepl, Werner Amon, MBA, Karl Öllinger, Dr. Sabine Oberhauser, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, August Wöginger, Werner Neubauer, Dr. Martin Bartenstein, Karl Donabauer, Sigisbert Dolinschek und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer das Wort.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 02

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau