543 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Dezember 2009 auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz soll die Möglichkeit der Heranziehung von in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpften, zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zweckgebundenen, Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Bestreitung der Aufwendungen für Insolvenz-Entgelt klargestellt werden, um Kreditaufnahmen (und damit verbundene Aufwendungen für Kreditzinsen) vermeiden zu können, so lange noch Mittel vorhanden sind. Anstelle die nicht ausgeschöpften Mittel unangetastet lassen zu müssen und diese einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, sollen diese bei Bedarf in einem Kalenderjahr entnommen werden können und dafür im nächsten Kalenderjahr zusätzlich wieder zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zur Verfügung gestellt werden. Durch die Möglichkeit der vorübergehenden Entnahme vorerst nicht benötigter Mittel kann ein optimaler Mitteleinsatz ohne Beeinträchtigung der Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher erfolgen.

Die in der Folge der Finanzkrise ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass die Zahlungen für Insolvenz-Entgelt im laufenden Kalenderjahr in einem stärkeren Ausmaß angestiegen sind. Die Möglichkeit der vorübergehenden Entnahme zweckgebundener Mittel zur Bestreitung der Aufwendungen für Insolvenz-Entgelt soll daher rückwirkend mit 15. Dezember 2009 in Kraft treten, um diese Mittel bereits ab diesem Zeitpunkt zur Abdeckung der Ausgaben für Insolvenz-Entgelt verwenden zu können.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Oswald Klikovits, Franz Riepl, Werner Amon, MBA, Karl Öllinger, Dr. Sabine Oberhauser, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, August Wöginger, Werner Neubauer, Dr. Martin Bartenstein, Karl Donabauer, Sigisbert Dolinschek und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer das Wort.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 02

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau