544 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Dezember 2009 auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, zum Opferfürsorgegesetz, zum Heeresversorgungsgesetz, zum Impfschadengesetz und zum Verbrechensopfergesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der inhaltliche Zusammenhang ist, da die Einmalzahlung für das Jahr 2010 in der Pensionsversicherung wie bei entsprechenden Regelungen in den Vorjahren (zuletzt BGBl. I Nr. 129/2008) auch den BezieherInnen einkommensabhängiger Leistungen im Bereich der Sozialentschädigung zukommen soll, gegeben.

Die Kosten der Einmalzahlung werden ca. 186.000 € für rund 10.200 Berechtigte betragen.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Oswald Klikovits, Franz Riepl, Werner Amon, MBA, Karl Öllinger, Dr. Sabine Oberhauser, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, August Wöginger, Werner Neubauer, Dr. Martin Bartenstein, Karl Donabauer, Sigisbert Dolinschek und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer das Wort.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 02

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau