550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 743/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Arzneimittel-Bewilligungs-Service auf Privatrezepte für Medikamente, die unter das Suchtgiftgesetz bzw. die Psychotropenverordnung fallen

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 01. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Medikamentenbezug über das Internet, der Kauf illegal importierter Medikamente oder der Bezug von gefälschten Medikamenten - die Möglichkeiten zum missbräuchlichen Erwerb sind bekannt und im Zeitalter der Globalisierung nicht unter Kontrolle zu bringen. Umso größer ist die Verantwortung der Republik Österreich gegenüber ihren Staatsbürgern, zumindest im eigenen Abgabebereich lückenlose Kontrollsysteme zu etablieren.

Ungeachtet der gesetzlichen Straf- und Anzeigepflichten für Ärzte und Apotheker sowie der lückenlos anmutender Vorschriften, dass Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, nur nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft verschrieben, abgegeben oder angewendet werden dürfen, ist es Personen in Österreich zu einfach möglich, sich Privatrezepte für Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, zu beschaffen. Vielmehr noch, Informationen zu einfachen Beschaffungswegen werden unter anderem am Wiener Karlsplatz als „Handelsware“ verkauft. Die so erworbenen Arzneimittel können dann sowohl dem eigenen Gebrauch als auch dem Weiterverkauf dienen. Auch Großeltern die in ihrer Verzweiflung vor einem Abgleiten in die Suchtgiftkriminalität ihrer Enkel bereit sind, unter Vortäuschung starker Schlaflosigkeit, Schlafmittel mit psychotropen Substanzen für diese zu beziehen, sind nicht wenige.

Im Zusammenhang mit dem Roll-Out der e-Card wurden niedergelassene Ärzte mit bestehenden Kassenverträgen mit dem Arzneimittel-Bewilligungs-System - kurz ABS - ausgestattet. Mit dem ABS können Ärzte Heilmittel, die chefarztpflichtig sind, auf elektronischem Wege vom chef- und kontrollärztlichen Dienst bewilligen lassen. Damit sind eine lückenlose Erfassung und Rückverfolgbarkeit des einreichenden Arztes und des zugehörigen Patienten zur Abgabe des chefarztpflichtigen Medikamentes sichergestellt.

Unter der Prämisse, dass von Seiten der Republik Österreich alles getan werden muss, um die Möglichkeit der Beschaffung von Arzneimitteln die psychotrope Stoffe enthalten über unredlich erworbene Privatrezepte zu verhindern, sind die in Österreich vorhandenen EDV-gestützten Informationssysteme zu verwenden und Privatärzte für diese Gruppe von Arzneimitteln, zur Datenerfassung, in das Arzneimittel-Bewilligungs-System einzubinden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, August Wöginger, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner, Karl Öllinger, Dr. Sabine Oberhauser sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl..

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 03

                                Ing. Erwin Kaipel                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau