560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (485 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter‑Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz, das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Meldegesetz 1991, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Ärztegesetz 1998, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekenrecht, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Studienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshelfergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden, hat der Justizausschuss am 03. Dezember 2009 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim einstimmig mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert wird zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit der Gesetzesinitiative soll das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre im Hinblick auf die mit Erlassung des EPG vorgesehene Einführung des Instituts der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in die österreichische Rechtsordnung angepasst werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Karin Hakl, Mag. Ewald Stadler, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Dr. Johannes Hübner und Dr. Susanne Winter sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 03

                                Ridi Maria Steibl                                                     Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann