571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 535/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG

Die Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Strafvollzugsgesetz besagt in § 44, dass arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten. Der § 45 Strafvollzugsgesetz normiert, dass Vorsorge dafür zu treffen ist, dass jeder Strafgefangene nützliche Arbeit verrichten kann. Und weiters, dass alle im Betrieb der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen anfallenden Arbeiten, die durch Strafgefangene verrichtet werden können, durch Strafgefangene zu besorgen sind. Im Übrigen sind die Strafgefangenen mit sonstigen Arbeiten für die öffentliche Verwaltung, mit gemeinnützigen Arbeiten oder mit der Erzeugung von Gegenständen zum Vertrieb sowie mit Arbeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder für andere private Auftraggeber zu beschäftigen.

Die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz beinhaltete folgendes:

„Mit Stand 1. Dezember 2008 kamen 5475 Strafgefangene (hievon 4304 beschäftigt, 1171 unverschuldet unbeschäftigt) der Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG nach. Es kam zu 18 Weigerungen, der Arbeitspflicht Nachzukommen. Insassen, die unverschuldet unbeschäftigt sind, wird ein Nettobetrag in Höhe von 5% der niedrigsten (Brutto-) Vergütungsstufe gemäß § 54 Abs. 3 StVG gutgeschrieben.“

In § 54 Strafvollzugsordnung wurde normiert, dass Strafgefangene, wenn sie außer im Fall des § 48 Abs. 3 ohne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden keine Arbeitsvergütung bekommen, monatlich im nachhinein einen Betrag von fünf von Hundert der niedrigsten Arbeitsvergütung als Hausgeld gutgeschrieben bekommen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch die Abgeordneten Herbert Scheibner, Franz Glaser, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim, Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 03

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann