573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 561/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend betreffend wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderschänder und Sexualstraftäter

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nicht erst durch die abscheulichen Details im Zusammenhang mit dem Inzestfall von Amstetten ist das tragische Schicksal von Kindern als Opfer von Sexualverbrechen in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der medialen Berichterstattung gerückt. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern besteht, angesichts tausender jährlich bekannt werdender Fälle und einer geschätzten Dunkelziffer von 10.000 bis 25.000 Missbrauchsfällen im Jahr, weiterhin massiver Handlungsbedarf.

Im Lichte der Tatsache, dass speziell Kinder als Opfer sexueller Gewalt unter Umständen ein Leben lang unter den damit verbundenen Traumatisierungen zu leiden haben, vertritt das BZÖ den Standpunkt, dass eine Verschärfung der Bestimmungen im Sexualstrafrecht sowie eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges zur Prävention von Wiederholungsfällen, im Interesse des Schwächsten unserer Gesellschaft unumgänglich ist.

In Anbetracht der Gefährlichkeit von Wiederholungstätern ist die derzeit im Strafrecht geltende Regelung bezüglich der Tilgungsfristen als unzureichend zu beurteilen. Im Zusammenhang mit der vom BZÖ geforderten, und im Anschluss noch zu erläuternden lebenslangen Führungsaufsicht für Sexualstraftäter, ist daher sicher zu stellen, dass rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter bis an ihr Lebensende als solche identifiziert werden können müssen, und diese nicht eines Tages als unbescholten betrachtet werden dürfen. Weiters sind bei Sexualstraftaten und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftaten gegen minderjährige Personen eine bedingte Strafnachsicht sowie eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe auszuschließen.

Das BZÖ fordert weiters eine massive Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch und bei sämtlichen an Kindern verübten Gewaltdelikten, weshalb die Strafrahmen in diesem Bereich generell zu verdoppeln sind. Darüber hinaus ist insbesondere im Anwendungsbereich des § 92 StGB der Strafrahmen auf bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, im Anwendungsbereich der §§ 201 und 206 StGB  auf zehn bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Zieht die Tat Dauerschäden, eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft nach sich, soll das Strafausmaß 15 bis 20 Jahre betragen. Bei Todesfolge ist ausnahmslos eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vorzusehen.

Da aus Sicht des BZÖ den Interessen des Opferschutzes sowie den Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wiederholungstäter oberste Priorität einzuräumen ist, ist es erforderlich Sexualverbrecher über deren Inhaftierung hinaus einer lebenslangen Führungsaufsicht zu unterstellen. Diese soll regelmäßige Meldungen bei den Sicherheitsbehörden, die Bekanntmachung der Vorstrafe im Lebensumfeld des Täters, ein wirksames Berufsverbot hinsichtlich sämtlicher Tätigkeiten, bei denen der Täter mit Kindern in Kontakt kommen würde, sowie die dauernde Kontrolle und Überwachung von therapeutischen Maßnahmen beinhalten. Darüber hinaus ist in besonders schweren Fällen eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes zu ermöglichen, im Internet eine für jeden zugängliche Sexualstraftäterdatei einzurichten, sowie die Möglichkeit zu schaffen bei Bedarf zusätzliche Weisungen und Auflagen zu erteilen.

Im Interesse eines wirksamen Opferschutzes fordert das BZÖ ein Ansiedlungsverbot für Kinderschänder im Umkreis von 500 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und sonstigen Örtlichkeiten an denen Kinder regelmäßig anzutreffen sind. Weiters ist eine generelle Anzeigepflicht bei Gewalt- und Sexualstraftaten an Kindern ein Gebot der Stunde. Wenn jemandem eine solche Gewalt- oder Sexualstraftat an einem Kind zur Kenntnis gelangt, muss er auch verpflichtet sein diese anzuzeigen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 30. Juni 2009, am 7. Oktober 2009 sowie am 3. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Am 30. Juni 2009 wurde die Debatte nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Martin Strutz vertagt. An der Debatte am 7. Oktober 2009 beteiligten sich die Abgeordneten Christoph Hagen, Ridi Maria Steibl, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim, Christian Lausch und Mag. Ewald Stadler sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer. Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 3. Dezember 2009 ergriffen die Abgeordneten Herbert Scheibner, Christian Lausch, Franz Glaser, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim, Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 10 07

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann