581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (1 St 247/09k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption ersucht mit Schreiben vom 2. Dezember 2009, GZ 1 St 247/09k, eingelangt am 2. Dezember 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 3 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption, GZ 1 St 247/09k, eingeschränkt mit Schreiben vom 2. Dezember 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht.
Wien, 2009 12 10
Jakob Auer Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann