588 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 875/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Antifolter-Übereinkommens

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 29.7.1987 ratifiziert und sich dadurch verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Ahndung von Folter zu ergreifen sowie Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.

Aufgrund dessen besteht die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Folterhandlungen überall und jederzeit zu unterlassen. Polizeikräfte und Gefängnispersonal sind während ihrer Ausbildung entsprechend zu schulen und in ihrer Arbeit regelmäßig zu überwachen. Bei hinreichendem Verdacht auf Folterungen sind die Vertragsstaaten zur Durchführung unabhängiger Untersuchungen verpflichtet und mutmaßliche Folterer sind entweder zu bestrafen oder an einen Staat auszuliefern, der ein Strafverfahren gegen diese Person eröffnet.

Opfer von Folterungen sind angemessen finanziell zu entschädigen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist schließlich das Verbot, Personen in einen Staat auszuweisen, in dem eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Opfer einer Folterhandlung werden.

Die Vertragsstaaten der Antifolterkonvention sind zur regelmäßigen Berichterstattung an den Ausschuss gegen Folter über die zur Erfüllungen der Verpflichtungen getroffenen Maßnahmen verpflichtet.

Für die Vertragsstaaten, also auch für Österreich gilt, dass sie verpflichtet sind, jede in ihrem Hoheitsgebiet aufhältige Person, die im Verdacht steht, Folter wo auch immer und gegen wen auch immer angewendet, angeordnet oder auch nur wissentlich geduldet zu haben, festzunehmen und zu entscheiden, ob die Person im Inland angeklagt wird oder an einen anderen Staat mit einer stärkeren Jurisdiktion ausgeliefert wird (Weltstrafprinzip). Diese Verpflichtung wird allerdings von den meisten Vertragsstaaten und auch Österreich ignoriert.

Österreich vertritt zudem die Meinung, dass der Tatbestand der Folter durch die bereits bestehenden Tatbestände im StGB ausreichend umgesetzt ist (§§ 83, 84, 85, 86, 87, 313, 312, 75 StGB). Der UN-Antifolterausschuss konnte dieser Ansicht allerdings nicht folgen und hat sowohl 1999 als auch 2005 empfohlen, eine explizite Anti-Folterbestimmung einzuführen (vgl. Concluding Observations, Committee against Torture, 2005, CAT/C/AUT/CO/3). Daraus ergibt sich Handlungsbedarf dahingehend, dass in Österreich Folter ausdrücklich als Strafdelikt zu ahnden ist und als eigener Straftatbestand gemäß der Folterdefinition der Konvention mit einer angemessenen Strafhöhe im Strafgesetzbuch zu verankern ist.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Jänner 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Gerald Grosz, Konrad Steindl, Mag. Wilhelm Molterer und Dr. Johannes Hübner sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer und Mag. Alev Korun einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Regierungsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei für die XXIV. GP ist auf Seite 131 bei F3 folgende Zielsetzung festgelegt:

‚In Umsetzung einer Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter ist in das StGB eine Definition von Folter aufzunehmen und der Strafschutz gegen Folter zu revidieren.’“

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer und Mag. Alev Korun mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Marianne Hagenhofer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 01 13

                           Marianne Hagenhofer                                                           Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau