620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (585 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden werden gegenwärtig durch das am 14. Mai 1959 in Stockholm unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 39/1960 idF BGBl. III Nr. 46/2008, geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen.

Im Herbst 2009 fanden auf schriftlichem Weg Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls statt, die mit der einvernehmlichen Erstellung des vorliegenden Protokollentwurfs abgeschlossen wurden.

Das Protokoll entspricht dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 10. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Gabriele Tamandl, die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Dr. Martin Bartenstein, Karl Öllinger und Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Finanzausschuss vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (585 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2010 03 10

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann