626 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (610 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden

Art. 186 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1140/2009, ABl. Nr. L 312 vom 27.11.2009 S. 4, sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, wenn in bestimmten Sektoren damit zu rechnen ist, dass die Störungen hinsichtlich der Binnenmarktpreise andauern und der Markt dadurch gestört wird oder gestört zu werden droht.

Durch die derzeitige Volatilität des Milchmarktes hat die Kommission mit Verordnung (EU) Nr. 1233/2009 über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor, ABl. Nr. L 330 vom 16.12.2009 S. 70, Maßnahmen auf Basis des Art. 186 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erlassen. Eine ausreichende gesetzliche Basis für die nationale Umsetzung ist bisher jedoch nicht vorhanden und soll daher nunmehr geschaffen werden.

Der Verfall und die Beschlagnahme von Marktordnungswaren als zusätzliche Maßnahmen sind bisher nicht vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten Fischerei, ABl. Nr. L 286 vom 29.10.2008 S. 1, hat sich eine derartige Ergänzung des Sanktionssystems als notwendig erwiesen.

Die Getreide-Überwachungsverordnung – GÜV, BGBl. Nr. 575/1995, wurde mit dem Marktordnungs-Überleitungsgesetz in Gesetzesrang gehoben. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1130/2009 über gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung und/oder Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen, ABl. Nr. L 310 vom 25.11.2009 S. 5, erfolgte eine Kodifizierung der EU-rechtlichen Grundlage, Nunmehr ist auch eine Aktualisierung der nationalen Durchführungsbestimmungen erforderlich. Diese soll dann auf Basis des § 9 MOG 2007 im Verordnungswege erfolgen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Franz Eßl die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner und
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (610 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 03 11

                                       Franz Eßl                                                                       Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann