639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 354/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz – LFG)

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Einführung und Umsetzung der in der Regierungsvorlage 537 d.B., XXIII. GP, enthaltenen Bestimmung des § 16 Abs. 1 ist nur der Zivilluftfahrthalter in das Luftfahrtregister einzutragen. Aus der Praxis ergibt sich aber das Problem, dass das österreichische Luftfahrtregister ein Verwaltungsregister darstellt und dingliche Rechte somit aus diesem Register nicht abgeleitet werden können. Es würde daher eine wesentliche Erleichterung für die Finanzierung von Luftfahrzeugen und Absicherung der finanzierenden Stellen bedeuten, wenn auch der Eigentümer in das Luftfahrtregister eingetragen ist.

Dies spielt insbesondere beim gutgläubigen Erwerb gemäß §367 ABGB eine wesentliche Rolle. Es kann nämlich ein Erwerber vom Nichteigentümer sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen, wenn eine andere Person, als der Verkäufer im Luftfahrtregister als Zivilluftfahrzeughalter vermerkt ist. In einem solchen Fall trifft den Käufer eine entsprechende Überprüfungspflicht. Das die Publizität eine besondere Rolle spielt, ersieht man auch daraus, dass finanzierende Banken verlangen, dass in Luftfahrzeugen an sichtbaren Stellen Plaketten angebracht werden, aus denen sich der Eigentümer entnehmen lässt.“

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Carmen Gartelgruber, Dietmar Keck, Hermann Gahr, Christoph Hagen, Mag. Rosa Lohfeyer, Wilhelm Haberzettl und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Stauber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 03 17

                                   Peter Stauber                                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann