644 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 788/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Fahrgastrechte für Öffi-Pendlerinnen und -Pendler – Entschädigung bei Unpünktlichkeit, verpassten Anschlüssen, ausgefallenen Verbindungen und weiteren gravierenden Qualitätsmängeln

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie die unzähligen Beschwerden von Pendlerinnen und Pendlern über dauernde Verspätungen, dadurch verursachte verlorene Anschlussverbindungen, ausgefallene Züge und sonstige Qualitätsmängel im Zugsangebot – insbesondere der ÖBB – zeigen, ist es dringend nötig und überfällig, durch wirksame finanzielle Anreize dafür zu sorgen, dass die Verkehrsunternehmen – insbesondere die ÖBB – auftretende Qualitätsmängel wirksam und zügig bekämpfen und so für ein verlässlicheres Verkehrsangebot für ihre Kunden mit Pünktlichkeit und gesicherten Anschlüssen sorgen.

Für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr wird eine entsprechende EU-Verordnung (VO Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr) in nächster Zeit entsprechende Regelungen mit Entschädigungen für betroffene Fahrgäste erzwingen. Ebenso sind mehr Fahrgastrechte im Autobusverkehr auf EU-Ebene seit April 2009 beschlossene Sache.

Darüber hinaus ist es aber dringend nötig, entsprechende Maßnahmen auch und gerade für die Stammkunden im Nah- und Regionalverkehr, also Pendlerinnen und Pendler, zu setzen. Sie dürfen keinesfalls als Fahrgäste „zweiter Klasse“ bei den Fahrgastrechten schlechter gestellt werden als Urlaubs- oder Geschäftsreisende.

Denn gerade wer täglich auf bestmöglich funktionierende Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte angewiesen ist, ist von Qualitätsmängeln besonders oft und leider wegen Desinteresse der Verkehrsunternehmen und der öffentlichen Geldgeber oft auch regelmäßig über längere Zeiträume betroffen. Unter der bisher geltenden Gesetzeslage ist es – wie der Sommer 2009 gezeigt hat – möglich, dass ein Verkehrsunternehmen wie die ÖBB auf einzelnen Relationen dutzende Züge einfach aus dem Fahrplan nimmt, die Fahrgäste jedoch für diese Minderleistung weiter in unveränderter Höhe zahlen lässt (und im übrigen auch die öffentlichen Geldgeber trotz einseitigen Eingriffs in aufrechte Verkehrsdiensteverträge!).

Derlei ist völlig inakzeptabel. Es muss auch für Pendlerinnen und Pendler im Nah- und Regionalverkehr spürbare finanzielle Entschädigungen bei gravierenden oder fortgesetzten Qualitätsmängeln geben. Damit kann einerseits das oft nicht nur in der subjektiven Wahrnehmung der betroffenen Fahrgäste bestehende Missverhältnis zwischen angebotener Leistung und Zahlung für diese Leistung zumindest teilweise korrigiert werden. Andererseits sind die entstehenden Kosten auch Anreiz für das Verkehrsunternehmen, Angebots- und Qualitätsmängel gezielt und aktiv zu bekämpfen. Insbesondere steigt damit der Anreiz für Verkehrsunternehmen wie die ÖBB, auch die tieferliegenden Ursachen der verbreiteten Qualitätsmängel im Nah- und Regionalverkehr nicht länger auszublenden: Einsparungsbedingt unzureichende Erhaltung des Schienennetzes führt zu Langsamfahrstellen, Verspätungen und Anschlussverlusten; einsparungsbedingt unzureichende Erhaltung und Pflege des Rollmaterials zu Ausfällen und Mängeln. Die hier dringend nötigen Korrekturen zum Vorteil der Fahrgäste erfordern politisches Handeln der Regierung.“

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 1. Dezember 2009 sowie am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Christian Lausch, Mario Kunasek, Gabriele Binder-Maier, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Erich Tadler, Bernhard Vock, Dietmar Keck, Wilhelm Haberzettl, Dr. Ferdinand Maier, Mag. Karin Hakl, Mag. Rosa Lohfeyer und Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Wilhelm Haberzettl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 03 17

                             Wilhelm Haberzettl                                                               Anton Heinzl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann