647 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 690/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite ist heute nicht nur für viele Betriebe, sondern auch für private Nutzer unverzichtbar. Das Vorhandensein ausreichender Anschlussqualität wird als ein entscheidender Konkurrenzvorteil empfunden. Die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur – auch in ländlichen Regionen – ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Österreich. Dies bedeutet, dass der Mobilfunk zwar ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, eine flächendeckende Infrastruktur jedoch wegen der dazu benötigten Mobilfunkstationen auch im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragestellungen Skepsis hervorruft. Die Fragestellung, ob Mobilfunk die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt, wird laufend durch internationale und nationale Institutionen bewertet.

Da mit den flächendeckenden Ausbaus der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit vor einigen Jahren neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 ein Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richtfunk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht sich den Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konferenz 2004 „Mobilfunk und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass es „nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“

Um bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu gewährleisten soll eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde durchgeführt werden“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 1. Juli 2009 sowie am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Peter Stauber, Dr. Gabriela Moser, Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Karin Hakl, Ing. Hermann Schultes und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures

und der Ausschussobmann Abgeordneter Anton Heinzl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 03 17

                          Ing. Hermann Schultes                                                             Anton Heinzl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann