663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (649 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird

Die Vorgangsweise der behördlichen Reaktion und der Information der Öffentlichkeit im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wird neu festgelegt und damit auch der Entschließung des Nationalrates (5-Parteien-Entschließung) vom 24. Februar 2010 (82/E XXIV.GP) Rechnung getragen. Darüber hinaus werden im Wesentlichen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht sowie Anpassungen zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten vorgenommen werden. Weiters wird die Zuständigkeit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Festsetzung von Rückstandshöchstwerten auf Lebensmitteln festgelegt und das Beratungsgremium des Ständigen Hygieneausschusses abgeschafft. Die Importkontrollen von pflanzlichen Lebensmitteln sollen im Hinblick auf ein effizientes verwaltungsbehördliches Handeln künftig von Organen (des Bundes), die durch den Bundesminister für Gesundheit bestellt werden und für Grenzkontrolltätigkeiten im Lebensmittelbereich besonders geschult sind, wie z.B. Grenztierärzte, durchgeführt werden. Die Einfuhrkontrolle nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 bleibt davon unberührt. Die Gebühren für die amtliche Kontrolle werden gestrichen, da sich die Bestimmungen zur Festsetzung und Einhebung als nicht vollziehbar erwiesen haben.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. April 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Johann Maier, Gerald Grosz, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Sabine Oberhauser sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„ Besonderheiten des Normsetzungsverfahrens:

Da durch § 42 Abs. 1, 4 und 5 in einer Angelegenheit, die in mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen ist, nicht der Landeshauptmann und die ihm unterstellten Landesbehörden mit der Vollziehung betraut werden, darf das vorgeschlagene Bundesgesetz gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG nur mit Zustimmung der beteiligten Länder - das sind hier alle neun Länder - kundgemacht werden.

Kosten:

Es entstehen zusätzlichen Kosten, die durch Umschichtungen zu tragen sind.

Zu Z 1 und 2 (§ 42 Abs. 1, 4 und 5):

Damit künftig sichergestellt ist, dass die Informationen bei Wahrnehmung von lebensmittelrechtlichen Verstößen, die mehrere Bundesländer betreffen, in ihrer Gesamtheit allen Ländern zur Verfügung stehen, wird die Koordination der Information der Agentur übertragen. Die Agentur wird mit dieser Aufgabe beliehen.

 


Zu Z 4 (§ 95 Abs. 17):

Es bedarf einer Abgleichung der Außerkrafttretensbestimmung mit den erforderlichen Änderungen in einzelnen Bestimmungen des LMSVG, die auf den Hygieneausschuss hinweisen.

Zu Z 5 (§ 95 Abs. 18):

Betreffend die in § 38 Abs. 1 Z 6 und § 74 geregelte Verpflichtung der Labors zur Übermittlung der Isolate an das zuständige Referenzlabor ist eine Übergangsfrist erforderlich. Bis zum Inkrafttreten des § 74 neu werden nach Inkrafttreten der Novelle erteilte Bewilligungen gemäß § 73 Abs. 2 nach § 73 Abs. 8 veröffentlicht.

Zu Z 3 und 6 (§ 90 Abs. 4 Z 7 und § 100 Abs. 4):

Es bedarf einer Sanktionierung von § 73 Abs. 4 (neu) sowie einer Übergangsbestimmung.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Erwin Rasinger mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 04 14

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau