669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor unerwünschten Mehrwert-SMS

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. April 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zahl der Handy-BesitzerInnen, die sich über unerwünschte oder betrügerische SMS-Mehrwertdienste beschweren, steigt nach Auskunft von Handybetreibern und Konsumentenschutzeinrichtungen laufend an.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen KonsumentInnen einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten in Kauf nehmen, um sich mit den bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Mitteln gegen ungerechtfertigte Mehrwert-SMS zu wehren.

So hat man zwar die Möglichkeit, sich gegen unseriöse SMS-Praktiken zur Wehr zu setzen, Voraussetzung ist jedoch, dass man laufend seine Rechnungen kontrolliert und einem eine Unregelmäßigkeit oder ein nicht bestellter Dienst auch auffällt. Das ist nicht immer einfach, da es sich oftmals um kleine, jedoch laufend wiederkehrende Beträge handelt und man eine nach Rufnummern aufgeschlüsselte Rechnung von seinem Betreiber verlangen muss. Wurden tatsächlich Mehrwertentgelte verrechnet, ohne dass der Dienst in Anspruch genommen wurde, sind die nächsten Schritte ein Rechnungseinspruch beim Telefonanbieter und ein etwaiges Verfahren vor der Schlichtungsstelle. Meist hat man „Glück“ und erhält die bereits abgebuchten Beträge auch wieder zurück.

Man kann jedoch nicht von jedem/r Handybesitzer/in verlangen, jeden Monat seine/ihre Rechnung genauestens zu kontrollieren, um nicht unerwünschte Mehrwert-SMS bezahlen zu müssen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend, da die Verantwortung einseitig auf die KonsumentInnen abgewälzt wird.

So fordert unter anderem auch die Arbeiterkammer schon seit längerem, dass es gar nicht möglich sein sollte, ungewollte und unerwünschte Mehrwertdienste-SMS zu bekommen. Effektiven Schutz bietet nach Ansicht der AK eine Opt-in Regelung, was bedeutet, dass ein Handy erst ausdrücklich freigeschalten werden muss, damit Mehrwert-SMS empfangen werden können.

Es ist zwar möglich, selbst vom Handybetreiber zu verlangen, Mehrwert-SMS zu sperren, allerdings schützt diese nicht davor, dass man lästige Spam-SMS erhält. Die Sperre verhindert die Verrechnung nicht bestellter Mehrwert SMS-Diensten. Aber auch hier wird wiederum die Verantwortung auf die KonsumentInnen abgeschoben, die aktiv werden müssen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Wolfgang Spadiut, Gabriele Tamandl, Ing. Erwin Kaipel, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Johann Maier, Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 04 15

                             Mag. Christine Lapp                                                        Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann