680 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 22 St 116/09z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 24. März 2010, GZ 22 St 116/09z, eingelangt am 08. April 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 15, 105, 106 Abs. 1 Ziffer 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. April 2010 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 22 St 116/09z um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.

 

Wien, 2010 04 21

                      Mag. Heribert Donnerbauer                                                  Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann