Begründung

Mit dem Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), BGBl. I Nr. 52/2009, hat Österreich bereits eine Rechtsgrundlage für die Griechenland-Hilfe. Budgetäre Vorsorge für 2010 wurde im BVA 2010 getroffen.

Mit der vorliegenden Novelle zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz wird aber auch vorweg die Adaptierung im § 2 Abs. 1 auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses der Minister der Eurogruppe vorgenommen.

Darüber hinaus soll der Bundesminister für Finanzen gesetzlich gemäß § 45 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) ermächtigt werden, sämtliche Verpflichtungen (Darlehensgewährungen) nach diesem Bundesgesetz auch zu Lasten künftiger Finanzjahre einzugehen. Hierüber wird entsprechend den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen quartalsweise dem Nationalrat zu berichten sein (§ 45 Abs. 3 BHG).