689 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (660 der Beilagen): Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 - BFRG 2011-2014

Gemäß Art. 51 B-VG in Verbindung mit § 12 BHG hat die Bundesregierung jährlich dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen.

Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.

Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Ausgabenseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.

Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert: Er dient der Planung der Ausgabenseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken; die Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Diese Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 1 B-VG iVm § 2 BHG für das Bundesfinanzgesetz sowie die Begründung von Vorbelastungen gemäß § 45 BHG verbindlich.

Die der Budgetplanung zugrunde gelegten Einnahmen sowie weitere Details zu den Ausgaben sind dem begleitenden Strategiebericht zu entnehmen. Dieser erläutert gemäß § 12g BHG den Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes und dessen Zielsetzungen, insbesondere nach welchen Grundsätzen die erforderliche Budgetkonsolidierung im Zeitraum bis einschließlich zum Finanzjahr 2014 erfolgen wird.

Diese Konsolidierungsmaßnahmen haben umfangreiche Änderungen der derzeit geltenden Werte und Obergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Jahre 2011 bis 2013 zur Folge, weshalb dieses weder novelliert noch um das  Finanzjahr 2014 ergänzt, sondern – nicht zuletzt auch aus Transparenzgründen sowie zur besseren Übersichtlichkeit – das Bundesfinanzrahmengesetz insgesamt für den Zeitraum 2011 bis 2014 neu erlassen werden soll. Dies hat zur Folge, dass das Bundesgesetz, mit das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 sowie das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft zu setzen ist.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.

In der ersten Sitzung des Budgetausschusses am 4. Mai 2010 wurde ein öffentliches Hearing mit den Experten Prof. Dr. Gerhard Lehner, Dr. Markus Marterbauer, Mag. Bruno Rossmann und Dr. Ulrich Wlecke durchgeführt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Gabriele Tamandl die Abgeordneten Alois Gradauer, Lutz Weinzinger, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Dr. Alexander Van der Bellen, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Rainer Widmann, Mag. Roman Haider, Marianne Hagenhofer, Ing. Mag. Hubert Kuzdas und Dr. Ruperta Lichtenecker, sowie der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder

In seiner zweiten Sitzung am 4. Mai 2010 nahm der Budgetausschuss die vertagten Verhandlungen wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Alois Gradauer, Mag. Rainer Widmann, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Ing. Norbert Hofer, Franz Kirchgatterer, Dr. Peter Fichtenbauer, Marianne Hagenhofer, Dr. Martin Bartenstein, Dorothea Schittenhelm und Franz Eßl sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (660 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 05 04

                              Gabriele Tamandl                                                                  Jakob Auer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann