696 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 938/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder

Die Abgeordneten .Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund ein Prozent der österreichischen Kinder leiden an einer schweren Bewegungsbehinderung, welche die alltägliche Versorgung mit orthopädisch-technisch gefertigten Schuhen, Orthesen, Geh-, Steh-, Sitz- oder Lagerungshilfen notwendig macht.

 

Die Wege zur Finanzierung dieser Hilfsmittel und Rehabilitationsgeräte sind in vielen Fällen für Eltern und Betreuer langwierig, da unterschiedliche Kostenträger wie Krankenkassen, Gemeinden, Länder, Bund oder - bei verbleibenden Restkosten - Hilfsorganisationen kontaktiert werden müssen. Dieser Prozess verzögert besonders im frühen Kindesalter die medizinisch notwendige und so früh als möglich erforderliche sensomotorische Förderung und führt zu einem Fortschreiten der Probleme mit dem Bewegungsapparat.

 

Die Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder ist sinnvoll, da Kinder ohne Wartezeiten so früh als möglich wirksam versorgt werden können und damit das Fortschreiten von Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates besser aufgehalten werden kann. Weiters erleichtert es die Schaffung zentraler Hilfsmitteldepots, denen klare Richtlinien für die orthopädietechnische Produktion vorgegeben werden können. Da gleiche Bedingungen in allen Bundesländern hergestellt werden, können Fehl- und Doppelversorgungen reduziert werden und durch den effizienteren Einsatz der Finanzmittel werden Verwaltungskosten reduziert und eine Transparenz bei der Finanzierung geschaffen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Erwin Spindelberger, Renate Csörgits, Ing. Norbert Hofer, Tanja Windbüchler-Souschill, Karl Donabauer, Herbert Scheibner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 11

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau