699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 939/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gesund bleiben ist billiger als wieder gesund werden - laut OECD- Studie 2009 gibt Österreich jedoch vergleichsweise nur wenig Geld für den Bereich der Gesundheitsvorsorge aus. Der Anteil der Gesundheitsvorsorge beträgt dabei gemessen an den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems nur 1,9 Prozent. Im OECD-Schnitt sind das drei Prozent.

 

Auch der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, bestätigt die Kritik an diesem Verhältnis als „nicht unberechtigt“ und sieht mehr Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsprävention. Die österreichischen Krankenkassen sind laut Schelling nur für Heilbehandlungen und nicht auch für die Vorsorge zuständig. Schelling bezeichnet das als Fehlansatz und fordert eine Umstellung des gesamten Systems mit der Schaffung von Anreizen für Prävention. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss das Ziel haben, die Menschen möglichst lange gesund zu halten und das ist vor allem durch präventive Maßnahmen und Vorsorgemedizin zu erreichen. Das bedeutet jedoch keinesfalls gießkannenartig über die österreichische Bevölkerung verteilte kostentreibende Untersuchungen sondern ein fachlich fundiertes Anreizsystem für eigene Bemühungen um die physische und psychische Gesundheit. Dazu gehören gute medizinische Werte, die man sich erarbeiten kann wie z.B. Fitness, das Vermeiden von Übergewicht, die Erhaltung der Zahngesundheit sowie weitere Eigeninitiativen im alternativen Heilbereich, die helfen das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Anna Höllerer, Tanja Windbüchler-Souschill, Claudia Durchschlag, Bernhard Vock, Ewald Sacher sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 11

                                  Anna Höllerer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau