701 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1041/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Psychotherapie für Opfer sexuellen Missbrauchs

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut dem Bundesverband für Psychotherapie müssen derzeit auch Missbrauchsopfer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um zu einer Therapie zu kommen. Oft werden sie auch nicht als Opfer anerkannt.

Etwa 9% der Mädchen und 3,5% der Buben sind von mittelschwerem bis schwerem sexuellen Missbrauch betroffen. Weitet man die Definition des Begriffes "sexueller Missbrauch" auf minderschwere, unangenehme, sexuelle Erlebnisse aus, dann muss sogar davon ausgegangen werden, dass jedes vierte Mädchen und jeder zwölfte Junge bis zum 16. Lebensjahr missbräuchliche Erfahrungen machen muss.

20 % der Missbrauchsopfer weisen auch noch im Erwachsenenalter schwere Folgeschäden wie Depressionen, niedrigen Selbstwert, vielfältige psychosomatische Beschwerden, unspezifische und spezifische Ängste, dissoziative Zustände, psychotische Erkrankungen, zwanghaftes Verhalten, Schuldgefühle, Misstrauen und Beziehungsschwierigkeiten, Selbstverletzungen bzw. Suizidgefährdung auf, die mit massiven Beeinträchtigungen und Einschränkungen im gesamten Lebensvollzug einhergehen. Erwachsene Opfer sexuellen Missbrauchs sind besonders auch in ihrer Sexualität betroffen: Sie verhalten sich entweder aversiv und leiden an sexuellen Funktionsstörungen oder sie sind gefährdet, an Missbrauchsfantasien zu leiden oder erneut Opfer sexueller Ausbeutung und sexualisierter Beziehungen zu werden.

Die Auswirkungen einer sexuellen Missbrauchserfahrung sind sehr individuell. Viele Betroffene können ohne professionelle Hilfe die Missbrauchserfahrung nicht überwinden. Rasche und leistbare Psychotherapie-Plätze sind daher dringend erforderlich.

Die Kassen sind seit 1992 per Gesetz verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung zu finanzieren. Bis heute müssen jedoch die Patienten tief in die eigenen Taschen greifen und/oder sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um psychotherapeutisch behandelt zu werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Werner Neubauer, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Wolfgang Spadiut, Anna Höllerer, Tanja Windbüchler-Souschill, Claudia Durchschlag, Bernhard Vock, Ewald Sacher sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 05

                                  Anna Höllerer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau