710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1048/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Kein Tropfen steirische Milch in Prolactal Bauernquargel“ stellt die steirische Landwirtschaftskammer in ihrer Presseaussendung im Februar 2010 zum bekannt gewordenen Listerien-Skandal unmissverständlich klar, dass in den von der Firma Prolactal hergestellten „Hartberger Bauernquargel-Sorten“ (Sauermilchkäse) kein Tropfen steirische Milch verarbeitet wurde und bezeichnet diesen Umstand als irreführende Kennzeichnung und als Skandal.

Österreich ist mit dem Beitritt zur EU sowohl dem freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU als auch der, von Seiten des BZÖ massiv kritisierten globalisierten Agrarpolitik und Agrar-Förderpolitik die den Transport von Rohstoffen und Waren kreuz und quer durch Europa erfordert ausgesetzt. Dazu kommen noch zwischen der EU und der WTO geschlossene Handelsabkommen mit einer internationalen Handelspolitik die Waren und Lebensmittel sowie Lebensmittelbestandteile aus allen Teilen der Welt - unabhängig jedes Umweltgedankens - Realität in unseren Verkaufsregalen werden lässt.

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union - bezogen auf den aktuellen Listerien-Skandal - auf nationaler Ebene weder in der Lage den Begriff „Bauern“ noch den Begriff „Quargel“ oder den Ort an dem ein Erzeugnis produziert wird in irgendeiner Form für einen bestimmten Produzentenkreis zu schützen oder beschränkt zugänglich zu machen. Weiters ist Österreich nicht in der Lage den innergemeinschaftlichen Warenverkehr oder den Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten zu verhindert oder einzuschränken, wenn dies auf der Basis rechtswirksamer Verträger basiert.

Das bedeutet, dass ein Lebensmittel in einem Land produziert, im nächsten weiterverarbeitet und im dritten zu einem verkaufsfertigen Produkt endverarbeitet wird ohne dass der Konsument oder die Konsumentin diese Wege nachvollziehen kann.

Die einzige Möglichkeit, um den Österreicherinnen und Österreichern zumindest eine minimale Form der Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Lebensmittel im Verkaufsregal zu geben ist daher einer verpflichtende Herkunftskennzeichnung der, mit dem größten Gewichtsanteil deklarierten Zutat eines Lebensmittels - oder der Zutaten eines Lebensmittels, die gemeinsam mindestens 80 Prozent des Produktes ausmachen, wenn es sich um mehrere Zutaten handelt.

Gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 i.d.G. Fassung sind die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) die bei der Herstellung einer Ware verwendet werden und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden sind, ist in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung zu deklarieren. Dieser Deklaration der Herkunft ist demnach im Verzeichnis der Zutaten ihre Herkunftsbezeichnung beizufügen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Karl Donabauer, Werner Neubauer, Mag. Johann Maier, Herbert Scheibner, Dietmar Keck sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Karl Donabauer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein einen Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Österreich unterstützt die Forderung nach einer detaillierten Herkunftsangabe der wertbestimmenden Bestandteile eines Lebensmittels bei freiwilliger Auslobung der Herkunft des Lebensmittels. Überdies fordert Österreich in diesem Zusammenhang gemäß Entschließung des Nationalrates vom 24. Februar 2010 (82/E XXXIV.GP), dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – zumindest der wertbestimmenden Bestandteile – zu erfolgen hat.

Neben den Bemühungen auf europäischer Ebene wurde in Österreich eine Initiative gestartet, die einen verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Ziel hat.  So wurde eine Arbeitsgruppe „Kennzeichnung, Irreführung, Herkunft“ im Rahmen der Österreichischen Codexkommission einberufen, um Begriffsbestimmungen und Beurteilungsgrundsätze zu erarbeiten. Ziel ist es, vor allem Lebensmittelgutachter mit detaillierteren Ausführungen bei ihren Entscheidungen zu unterstützen und Unternehmen hier Leitlinien und somit bestmögliche Sicherheit zu geben.“

 

Der von den Abgeordneten Mag. Johann Maier, Karl Donabauer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel wurde einstimmig angenommen.

 

Der Entschließungsantrag 1048 A/(E) fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 05 11

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau