716 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E XXIV. GP (III-127 der Beilagen)

Am 22. Juli 2009 präsentierte die Energie-Control GmbH ihren Bericht gemäß § 25 Abs 1 Ökostromgesetz („Ökostrombericht 2009“). Darin wird der gegen Lieferanten elektrischer Energie gerichtete Vorwurf erhoben, diese hätten über mehrere Jahre hinweg durch „überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten [..] bei einer Gesamtabgabemenge von 55 TWh um 77 Mio Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung [gestellt] als es einer Durchschnittsbewertung ihrer tatsächlichen Aufwendungen entspricht.“

Nach den Modellrechnungen der ECG, die als Vergleichsbasis den Marktpreis gem. § 20 Ökostromgesetz heranziehen, lägen die tatsächlichen Kostenbelastungen der Stromlieferanten durch die Zuweisung von Ökostrom durchschnittlich um 0,14 Cent/kWh unter den an Endkunden verrechneten Beträgen.

Mit Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009 (48/E XXIV. GP) betreffend erhöhte Ökostromaufwendungen wurde der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ersucht, den Bericht über das Prüfungsergebnis der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend die Verrechnung der Ökostrommehraufwendungen dem Nationalrat vorzulegen. Sollten sich durch diesen Bericht Verbesserungsmaßnahmen als notwendig erweisen, wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefordert, im Rahmen der Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine transparente, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Ausweisung der Ökostrommehraufwendungen durch die Stromlieferanten sicherstellt.

Dieser Bericht wurde dem Nationalrat am 7. April 2010 vorgelegt und kommt nun zu dem Schluss, dass eine endgültige Aussage, ob und gegebenenfalls um welchen Wert die ausgewiesenen Ökostromaufschläge die tatsächlichen Kosten übersteigen, nicht getroffen werden könne. Es dürfte zwar zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten; der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages könne durch die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht abschließend ermittelt werden. Er dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Betrag von 77 Mill. € liegen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde erachtet diesen Umstand für unbefriedigend. Sie weißt jedoch darauf hin, dass diese Praktiken mangels eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden können. Die Problematik ergibt sich zu einem großen Teil aus dem gegenwärtigen System der Förderung von Ökostrom. Die Energieversorgungsunternehmen müssten sich demnach bei der Kostenberechnung mit Prognosen behelfen, da aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Eine Nachforderung von zu gering verrechneten Ökostromkosten scheine jedenfalls, gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kaum möglich, was wiederum dazu führe, dass die Energieversorgungsunternehmen tendenziell vorsichtig kalkulierten.

Der Bericht empfiehlt eine Reform des derzeitigen Fördersystems, um größere Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Kosten der Ökostromförderung zu erzielen. Vorstellbar wären dabei etwa die Aufbringung der Fördermittel über eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die unmittelbare Verwertung am Markt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 16. April 2010 eingebrachten Verlangens des Parlamentsklubs des BZÖ wird der vorliegenden Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Anna Franz die Abgeordneten Alois Gradauer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Rainer Widmann und Mag. Christiane Brunner sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E XXIV. GP (III-127 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2010 05 11

                                     Anna Franz                                                                      Konrad Steindl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann