728 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Gesamtkonzeptes im Pflegebereich

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Pflegebedürftige Österreicherinnen und Österreicher müssen das Vertrauen haben, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten und dass dieser Grundsatz weder aus politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen durchbrochen wird. Die Pflege der Zukunft muss leistbar, menschlich aber vor allem sicher sein.

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Pflegebedarf in Österreich und diese Tatsache stellt unsere Gesellschaft und unser Land vor neue finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Es herrscht bereits jetzt ein gefährlicher Personalmangel im Bereich der Pflege und Betreuung. Nicht einmal eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ist sichergestellt. Eine zur Gänze finanzierbare politische Gesamtstrategie auf Bundesebene fehlt weiterhin.

 

Dabei bietet gerade der Pflege- und Betreuungsbereich große Berufs- und Zukunftschancen für unsere jungen Menschen. Die Arbeitsleistung pflegender Angehöriger wird auch in Zukunft eine wichtige Säule des gesamten Pflegesystems bleiben.

 

Strategisch gesehen ist daher für Österreich ein Gesamtkonzept mit transparenter finanzieller Begleitrechnung zu entwickeln, um die Pflege in Österreich auch nachhaltig abzusichern.

 

Diese Gesamtstrategie erfordert das Zusammenwirken aller Beteiligten aus dem Versicherungsbereich, der Wirtschaft, den Gesundheits- und Sozialberufen, des Arbeitsmarktservice, der Sozial- und Gesundheitspolitik sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

 

In einem Gesamtkonzept für die „Österreichische Zukunft der Pflege“ sind insbesondere  folgende Überlegungen anzustellen und Maßnahmen abzuleiten:

 

Die Einrichtung und Integration eines Lehrberufes „Pflege und Gesundheit“ in das österreichische Gesundheitssystem als wichtige Investition in einem zukunftsorientierten Arbeitsmarkt, wo Arbeitsplätze langfristig gebraucht werden und in Zukunft ausreichend qualifizierte heimische Fachkräfte zur Verfügung stehen sollten.

 

Die Einrichtung von Tageszentren für betreuungsbedürftige Menschen, da rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen nach wie vor zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden können und so ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen.

 

Die sozialrechtliche und berufsstrategische Absicherung von pflegenden Angehörigen analog zu den Pflegehelfern, damit der Erwerb von Versicherungszeiten und eine entsprechende Ausbildung Hand in Hand gehen.

 

Von versicherungsmathematischer Seite eine klare Positionierung im bestehenden Sozialversicherungssystem, dass eine tatsächliche jährliche Erhöhung des Pflegegelds nach dem Kaufkraftindex garantiert wird und dass das derzeitige Flickwerk an Finanzierungsströmen aus vielen Töpfen beendet wird.

 

Die gänzliche Reform des Pflegegeldverfahrens: Dass Pflegegeldeinstufungen von der Antragstellung bis zu Bescheidausstellung wesendlich verkürzt werden, einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog für Pflegegelduntersuchungen, der die bestehenden Qualitätskriterien neu definiert sowie eine verbindliche und nachweisliche schriftliche Aufklärung, dass das Recht besteht, bei der ärztlichen Untersuchung eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Ursula Haubner die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Werner Neubauer, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales  und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 12

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau