729 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 289/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Härteausgleich für unverschuldet in Not geratene Unfallopfer
Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist
vom Gesetzgeber vorgeschrieben und
Voraussetzung für den Erhalt des Kennzeichens. Darüber hinaus hat sie
zwei wichtige
Funktionen: Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem
Fahrzeug
schuldhaft zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht) gegen zu
Unrecht erhobene
Ansprüche - das heißt, wenn dem Versicherungsnehmer zu Unrecht
Schuld am Unfall
angelastet wird. Die Versicherung ist verpflichtend, um Geschädigten sowie
Schädiger
abzusichern und zu verhindern, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin
führt.
In Österreich ist mittlerweile eine
Mindestversicherungssumme in Höhe von 6 Millionen Euro
vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Innerhalb dieser Summe sind für
Personenschäden 5
Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro vorgesehen. Das mag
auf den ersten Blick
hoch erscheinen, hat aber handfeste Gründe. In den letzen Jahren wurde die
Mindestversicherungssumme schrittweise angehoben, da die Unfallauswirkungen
immer
schwerwiegender wurden. Vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren
Unfällen mit
Personenschäden (Invalidität!) ist die Obergrenze bald erreicht.
Wenn die durch einen Unfall entstandenen
Schadenersatzansprüche (Sachschäden,
Heilungskosten, Errichtung einer behindertengerechten Wohnmöglichkeit,
Heilmittel und
Heilbehelfe, laufende Pflege- und Betreuungskosten, etc) die Versicherungssumme
des
Unfallgegners überschreiten, folgt daraus rechtlich, dass die
Haftpflichtversicherungen nur
bis zur vertraglichen Versicherungssumme haften und die darüber hinaus
gehenden
Schäden vom schuldtragenden Lenker aus eigenem zu tragen sind.
Oft flüchtet sich der Unfallverursacher aber in den
Privatkonkurs und das Unfallopfer erhält
für die entstandenen und künftig entstehenden Schäden, mit
Ausnahme einer geringfügigen
Quote aus dem Abschöpfungsverfahren, keinen Ersatz, sodass er
diesbezüglich letztlich auf
öffentliche Hilfe angewiesen ist und sein wird.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2010 05 12
Oswald Klikovits Renate Csörgits
Berichterstatter Obfrau