729 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 289/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Härteausgleich für unverschuldet in Not geratene Unfallopfer

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und
Voraussetzung für den Erhalt des Kennzeichens. Darüber hinaus hat sie zwei wichtige
Funktionen: Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug
schuldhaft zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht) gegen zu Unrecht erhobene
Ansprüche - das heißt, wenn dem Versicherungsnehmer zu Unrecht Schuld am Unfall
angelastet wird. Die Versicherung ist verpflichtend, um Geschädigten sowie Schädiger
abzusichern und zu verhindern, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt.

In Österreich ist mittlerweile eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 6 Millionen Euro
vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Innerhalb dieser Summe sind für Personenschäden 5
Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro vorgesehen. Das mag auf den ersten Blick
hoch erscheinen, hat aber handfeste Gründe. In den letzen Jahren wurde die
Mindestversicherungssumme schrittweise angehoben, da die Unfallauswirkungen immer
schwerwiegender wurden. Vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit
Personenschäden (Invalidität!) ist die Obergrenze bald erreicht.

Wenn die durch einen Unfall entstandenen Schadenersatzansprüche (Sachschäden,
Heilungskosten, Errichtung einer behindertengerechten Wohnmöglichkeit, Heilmittel und
Heilbehelfe, laufende Pflege- und Betreuungskosten, etc) die Versicherungssumme des
Unfallgegners überschreiten, folgt daraus rechtlich, dass die Haftpflichtversicherungen nur
bis zur vertraglichen Versicherungssumme haften und die darüber hinaus gehenden
Schäden vom schuldtragenden Lenker aus eigenem zu tragen sind.

Oft flüchtet sich der Unfallverursacher aber in den Privatkonkurs und das Unfallopfer erhält
für die entstandenen und künftig entstehenden Schäden, mit Ausnahme einer geringfügigen
Quote aus dem Abschöpfungsverfahren, keinen Ersatz, sodass er diesbezüglich letztlich auf
öffentliche Hilfe angewiesen ist und sein wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales  und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 12

                                Oswald Klikovits                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau