737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Interbankmarktstärkungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (687 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG) geändert wird, hat der Finanzausschuss am 12. Mai 2010 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Interbankmarktstärkungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit dieser Änderung wird der Haftungsrahmen in dem Ausmaß des durch das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz neu eingeführten Haftungsrahmens für Haftungsübernahmen zugunsten von Euro-Mitgliedstaaten reduziert. Der diesbezügliche Teil des IBSG-Haftungsrahmens wird für das Bankenpaket aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010-05-12

                                 Kai Jan Krainer                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann