743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1042/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beibehaltung von Fremdwährungskrediten

Die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Die Finanzmarktaufsicht hat verkündet, im März die Eckdaten für ein Verbot von Fremdwährungskrediten, vor allem im Privatbereich bekanntzugeben. Ausnahmen von der neuen Regelung sind bereits bekannt – wohlhabende Personen, Personen mit Fremdwährungseinkommen und Unternehmer, also genau jene, die vergleichsweise am wenigsten unter der Zinslast leiden. Es ist nicht nur aus sozialer, sondern auch aus marktwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum gewisse Finanzinstrumente einer dünnen Schicht vorbehalten bleiben sollten.

Wesentlich an einer freiheitlichen Wirtschaftsform, wie sie eine Marktwirtschaft darstellen sollte, ist Verantwortung. Jeder ist für sein Handeln und dessen Folgen in wirtschaftlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

Banken müssen selbstverständlich in ihrem eigenen Interesse die Bonität ihrer Kunden bewerten und überprüfen. Gesetzliche Regelungen zu treffen, um die Vergabe von Fremdwährungskrediten zu reglementieren, scheint aber unangebracht. Gar zu Zwangskonvertierungen zu greifen, wie in einigen Fällen bereits geschehen, ist völlig indiskutabel. Wenn Risiken kalkulierbar bleiben, spricht nichts dagegen, sie einzugehen, sofern persönlich für den entstandenen Schaden gehaftet wird – hier liegt der wesentliche Unterschied zum Verhalten von Bankmanagern und dem folgenden Bankenhilfspaket, das einer staatlichen Generalamnestie für begangene Fehler gleichkam. Die von der FMA vorgesehenen Ausnahmeregelungen in der Vergabe von Fremdwährungskrediten werden zur Folge haben, dass Unternehmer und reiche Bankkunden weiterhin an vergleichsweise günstige Kredite kommen werden und die „Masse“ mit teuren Eurokrediten Vorlieb nehmen muss. Das Aufkommen von Fremdwährungskrediten hatte vermehrten Wettbewerb zur Folge, weshalb die Zinsen Anfang der 90er zurückgingen. Ein Verbot von Fremdwährungskrediten wird gegenteilige Folgen haben, zum Schaden der Bevölkerung. Banken könnten alleine in Österreich Mehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro erzielen, zum Nachteil der Kreditnehmer.

Die vieldiskutierte Bankensteuer im Betrag von etwa einer halben Milliarde Euro, je nach Modell, würde erheblich mehr als aufgewogen und dadurch zu einer Maßnahme von rein kosmetischem Wert. Des Weiteren würden die Währungen von EU-Staaten außerhalb der Eurozone schlechter gestellt, was die Frage aufwirft, ob die beabsichtigten Regelungen mit europäischem Recht in Einklang stehen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Lutz Weinzinger die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier und Dr. Ruperta Lichtenecker.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010-05-12

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann