746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (684 der Beilagen): Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen

Die Richtlinie 2004/36/EG über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, sieht Regeln und Verfahren zur wirksamen Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten vor. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihre auf Grund von Art. 16 des Abkommens über den zwischenstaatlichen Luftverkehr bestehende Befugnis zur Überprüfung von ausländischen Luftfahrzeugen, die auf ihren Flughäfen landen, harmonisiert ausüben. Die Erfassung von Informationen über gemeldete Mängel, die Durchführung von Überprüfungen von Luftfahrzeugen und deren Besatzung und schließlich die Vorschreibung von Sofortmaßnahmen bei Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt sollen innerhalb der Gemeinschaft möglichst einheitlich erfolgen, um eine lückenlose Reaktion auf Sicherheitsmängel zu erreichen.

Diese Richtlinie wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, BGBl. I Nr. 150/2006, umgesetzt.

Mit der Richtlinie 2008/49/EG zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2004/36/EG in Bezug auf die Kriterien für die Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, ABl. Nr. L 109 vom 19.4.2008  S. 17, wurde die Richtlinie 2004/36/EG erweitert. So wurden insbesondere nähere Vorgaben über die Qualifikationserfordernisse der Inspektoren sowie die Klassifizierung der festgestellten Mängel und die daraus folgenden Sofortmaßnahmen festgelegt. Diese neuen Bestimmungen müssen nunmehr ebenfalls in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Da – nicht zuletzt im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 – von der Europäischen Kommission wiederholt gefordert worden ist, dass die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards nicht nur bei Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, sondern auch bei Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft harmonisiert überprüft wird, sollen die gegenständlichen Regelungen auch auf diese erweitert werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll daher einerseits die Umsetzung der Richtlinie 2008/49/EG in nationales Recht erfolgen sowie andererseits der Regelungsumfang des bisherigen Bundesgesetzes über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittländern auch auf Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen, die der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft unterliegen, erweitert werden. Zudem soll ermöglicht werden, dass die zuständige Behörde dieses Bundesgesetz im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt auch auf die Durchführung von Vorfeldinspektionen bei ausländischen Luftfahrzeugen, die außerhalb von Flughäfen gelandet sind, sowie bei nicht im gewerblichen Luftverkehr betriebenen ausländischen Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse unter 5700 kg anwenden kann.

Aus Gründen der leichteren Les- und Anwendbarkeit sollen die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht in das bisher geltende Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittländern eingefügt werden, sondern es soll ein neues Gesetz geschaffen werden.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Mag. Rosa Lohfeyer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl und Dr. Ferdinand Maier einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit dieser Änderung soll ein Redaktionsversehen behoben werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl und Dr. Ferdinand Maier einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Rosa Lohfeyer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 01

                             Mag. Rosa Lohfeyer                                                                Anton Heinzl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann