747 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Naturkosmetik und Biokosmetik – Täuschungsschutz auf EU-Ebene“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die wenigsten Naturkosmetik-Produkte sind „Bio“. Viele Cremes und Shampoos werben mit natürlichen Inhaltsstoffen, doch oft bestehen sie vollständig oder überwiegend aus künstlichen chemischen Substanzen. Das ergab eine im Dezember 2009 veröffentlichte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg von knapp 20 Produkten mit Bioanspruch. Viele chemische Inhaltsstoffe wurden in Kosmetika nachgewiesen, die niemand in natürlichen Produkten erwartete. Die Schlussfolgerung: Die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch irreführende Angaben in vielen europäischen Staaten getäuscht. Wer bewusst nach natürlichen Produkten sucht, steht oft hilflos vor den Kosmetikregalen. Denn während bei Lebensmitteln die Bio-Kennzeichnung europaweit geregelt ist, ist der Begriff „Bio“ bei Kosmetikartikeln in Europa nicht geschützt.

In Österreich gibt es hingegen ein im Jahr 2009 aktualisiertes eigenes Codex-Kapitel für „Naturkosmetik“. Ein Codex-Kapitel „Biokosmetik“ wird diskutiert.

Bio boomt, das hat auch die europäische Kosmetikindustrie erkannt und sie reagiert ähnlich, wie es noch vor wenigen Jahren im Lebensmittelbereich der Fall war: „mit natürlichen Farben“, mit „naturbasierten Inhaltsstoffen“ und immer wieder „Bio“ prangt es dick und fett auf Shampoos, Duschgels, Cremetiegeln und Deosticks. Daneben finden sich meist großflächige Abbildungen von Früchten, Blüten oder Pflanzenteilen.

Grund für diese Irreführungen und Täuschungen sind europaweit fehlende Standards: Während die Biokennzeichnung bei Lebensmitteln gesetzlich klar definiert ist, stoßen Konsumentinnen und Konsumenten bei Bio-Kosmetika auf einen Wirrwarr aus Labeln und irreführenden Begriffen sowie auf problematische Inhaltsstoffe. Die Folge sind nicht selten allergische Reaktionen, vor allem bei Frauen.

Die deutschen Verbraucherzentralen begrüßten die Einführung des „Na True-Siegels“. Dabei handelt es sich um ein internationales Label, dessen Vergabe in Deutschland der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel innehat. Produzenten, die mit diesem „Na True“-Label werben wollen, müssen entsprechende Lizenzgebühren bezahlen. Nicht so in Österreich, wenn österreichische Hersteller entsprechend dem Codex „Naturkosmetik“ ihre Produkte ausloben!!“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Dr. Wolfgang Spadiut sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 06 02

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann