748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1143/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zahl der RAPEX-Meldungen nimmt seit dem Jahr 2004, dem Jahr der Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in innerstaatliches Recht durch die Mitgliedstaaten, stetig zu. Im sechsten Jahr des Bestehens des Schnellwarnsystems hat sich die Zahl der Meldungen gegenüber dem Jahr 2004 mehr als vervierfacht (von 468 auf 1993). 2009 betrug der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 7 %.

Die meisten der europaweiten Warnmeldungen entfielen 2009 auf Spielzeug (472).

Es folgten Textilien (einschließlich Bekleidung) (395) und Kraftfahrzeuge (146). An vierter Stelle mit 138 Meldungen folgte die Produktkategorie Elektroartikel. Die meisten beanstandeten Produkte – insbesondere auch Kinderspielzeug – stammten aus China (60 %).

Die neue EU-Spielzeugrichtlinie ist einerseits in vielen Bereichen ausführlicher gefasst als die 22 Jahre alte Vorgänger-Version (RL 88/378/EWG), die ab 2011 ersetzt wird. Insbesondere wurden die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure (Unternehmergruppen) wie z.B. Hersteller oder Importeure („Einführer“) deutlicher und umfassender dargestellt. Auch hinsichtlich Verantwortung für Produktsicherheit und -konformität wurde klargestellt, dass diese nicht allein vom Hersteller, sondern auch vom Importeur und Händler wahrgenommen werden muss.

Die neuen Regelungen zur chemischen Sicherheit von Spielzeug sind aber andererseits unzureichend und führen teils sogar zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschutzes. Zu diesem Schluss kam unter anderem auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Besonders kritisch sind auch die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug zu sehen. So darf sich aus Spielzeug künftig sogar mehr Blei lösen als nach der bisherigen Regelung. Auch vor Duftstoffen und Nickel, die Allergien auslösen können, werden Kinder durch die neue Richtlinie nicht ausreichend geschützt. Besonders problematisch sind die hohen Grenzwerte für CMR-Stoffe in Kinderspielzeug.

Bei der Verabschiedung der Spielzeugrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber überdies auch darauf verzichtet, unabhängige Drittprüfungen einzuführen, wie sie hingegen in den USA seit einiger Zeit vorgeschrieben sind. Gerade auch diese Prüfungen wurden im Entschließungsantrag (638/A (E)) XXIII.GP vom Nationalrat gefordert.

Die notwendige Forderung Österreichs (und Deutschlands), dieses Verfahren durch eine verpflichtende unabhängige Prüfung sowohl von Produkten als auch von den angewendeten Qualitätsmanagementsystemen im Herstellerbetrieb zu objektivieren (obligatorische „Drittprüfung“ gemäß Modul A2 des Beschlusses Nr. 768/2008 des EP und des Rates der EU), fand nach langen Diskussionen in der EU aber leider keine Mehrheit. Österreich und Deutschland haben sich auf EU-Ebene daher gegen diese neue Richtlinie ausgesprochen.

In der Diskussion um die „EU-Spielzeugrichtlinie“ fordern europäische Konsumentenorganisationen nun nach Bekanntwerden der Rapexzahlen für 2009 massive Nachbesserungen. Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor krebserregenden Substanzen gewarnt, die die Richtlinie bislang nicht hinreichend ausschließt.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Tamandl die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 06 02

                               Gabriele Tamandl                                                           Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann