758 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 870/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Lehrberufes „Polizeibeamter“ – Einführung des Ausbildungsmodells „Polizeipraktikant“

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bundesdienst (Öffentlicher Dienst) wurden in den letzten Jahren einschneidende Maßnahmen zur Personalreduktion gesetzt.

Diese Maßnahmen erfolgten aber überwiegend nicht durch Lösung der Dienstverhältnisse (z.B. Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrages), sondern nahezu ausschließlich über den Weg, jene freigewordenen Planstellen durch den natürlichen personellen Abgang infolge Pensionierung nicht mehr nach zu besetzen.

Dies bewirkte zwei wesentliche Umstände:

Das Durchschnittsalter im Öffentlichen Dienst stieg kontinuierlich an (von 40, 5 Jahre im Jahr 1995 auf 44 Jahre im Jahr 2008), wobei mittlerweile die Altersgruppe der „43 bis 47-jährigen“ die größte Gruppe der öffentlich Bediensteten darstellt.

Der Gesamtstand der „jungen“ Bundesbediensteten (nämlich die Gruppe der 18-29jährigen) wird ab 2016 dramatisch einbrechen und die bis dahin latente „Überalterung im Öffentlichen Dienst“ voll einsetzen und damit auch personalpolitisch spürbar werden (mehr altersbedingte Abgänge als durch Personalaufnahmen kompensierbar).

Bis zum Jahr 2020 werden daher bis zu 50.000 Bundesbedienstete in Pension gehen, wobei sich der Verlauf der zu  erwartenden jährlichen Pensionierungen stetig steigend darstellt:

Beginnend mit rund 3.000 Pensionsabgängen wird es im kommenden Jahr eine jährliche Steigerung von bis zu knapp über 5000 Pensionierungen bis zum Jahr 2020 geben.

Eine Berufsgruppe im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist davon besonders betroffen, nämlich jene der Exekutive.

Hier droht ein Pensionsabgang von bis zu 10.000 Beamten bis zum Jahr 2020, was etwa 35% des derzeitigen Gesamtpersonals (also aller österreichischen Polizistinnen und Polizisten) entspricht.

Dazu kommt, dass bei der Exekutive das Durchschnittsalter rund 42 Jahre beträgt, der Anteil der über 45jährigen bei rund 43 % liegt und der Anteil der Exekutivbeamten im Altersegment 36-49 Jahre bei über 53 % liegt.

Daraus ergibt sich, dass das durchschnittliche Pensionsalter bei der Exekutive bis 2020 deutlich über dem anderer Berufsgruppen liegt und hier dringende korrigierende Personalsteuerungsmaßnahmen erforderlich sind.

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Anhebung der Pensionsgrenze) für Exekutivbeamte ist organisationstechnisch und faktisch kaum möglich, weil die berufsbedingte körperliche Einsatzfähigkeit, die bei fortgeschrittenem Alter nicht mehr gegeben ist, beruflich notwendig ist und dienstliche „Rückzugsmöglichkeiten“ (z.B. Innendienst) für ältere Exekutivbedienstete organisatorisch und auch planstellenmäßig kaum bis gar nicht vorhanden sind.

Eine dramatische Personalentwicklung, die aber von den Verantwortlichen im Bundesministerium für Inneres, allen voran von Bundesministerin Fekter, trotz aller Warnungen der Experten, bis dato ignoriert wird.

Alleine die im Regierungsprogramm vorgesehenen Ausbildungsplätze für die Exekutive (1000 Ausbildungsplätze pro Jahr) decken nicht einmal den pensionsbedingten Abgang bis zum Jahr 2013 ab. Das bedeutet, dass bei einer Beibehaltung der derzeitigen restriktiven Aufnahmepolitik ab dem Jahr 2013 Österreich ein sicherheitspolizeilicher Kollaps droht.

Aus diesem Grund wird von der FPÖ das Ausbildungsmodell „Polizeipraktikant“, welches es bereits in den Jahren 1974 – 1984 bei der Bundespolizeidirektion Wien gab und sich dort auch bewährt hat, für die Sicherstellung der zukünftig erforderlichen personellen Ressourcen vorgeschlagen.

Beginnend ab Herbst 2010 könnten dadurch zusätzliche 1000 Polizistinnen und Polizisten ausgebildet werden, die damit den bevorstehenden Pensionsabgang der kommenden Jahre kompensieren und damit das drohende personalpolitische Sicherheitsproblem verhindern könnten.

Mit der (Wieder-)Einführung dieses damals sehr erfolgreichen Ausbildungsmodells kann nicht nur langfristig der erforderliche Personalbedarf sichergestellt werden, sondern es bietet auch wegen der angespannten Wirtschaftslage eine Möglichkeit hier wichtige Impulse in Bezug auf die derzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit zu geben.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Harald Vilimsky, Hannes Fazekas, Gabriele Tamandl, Günter Kößl sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 09

                                   Erwin Hornek                                                                        Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann