760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008) (III-99 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in die Abschnitte

1. Einleitung;

2. Die Kriminalität im Spiegel des Kriminalitätsberichts;

3. Ressourcen;

4. Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit;

5. Recht;

6. Service und Kontrolle;

7. Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung;

8. Kriminalstrategie und zentrale Administration;

9. Internationale Polizeikooperation;

10. Ermittlungen, organisierte und allgemeine Kriminalität;

11. Kriminalanalyse;

12. Kriminalpolizeiliche Assistenzdienste;

13. Forensik und Technik;

14. Sondereinheit Observation;

15. Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege;

16. Gerichtliche Strafenpraxis

17. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege sowie

18. Personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 14 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 15 bis 18 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

 

Der Bericht enthält eine Vielzahl von sicherheitsrelevanten Informationen insbesondere Statistiken und Grafiken, die im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:

In Österreich wurden im Jahr 2008 insgesamt 572.695 strafbare Handlungen (129.613 Verbrechen, 443.082 Vergehen) angezeigt. Das ist um 3,6 % weniger als im Berichtsjahr zuvor. Rechnet man die Kriminalität im Straßenverkehr ab, ergibt sich folgendes Bild: Österreichweit wurden 538.318 strafbare Handlungen begangen. Insgesamt gab es 232.985 ermittelte Tatverdächtige (Verbrechen: 29.583, Vergehen: 203.402); davon waren zwischen 14 und unter 18 Jahre 35.912, zwischen 18 und unter 21 Jahre 28.261, zwischen 21 und unter 25 Jahre 29.548, zwischen 25 und unter 40 Jahre 71.562 und über 40 Jahre 67.702. Die Aufklärungsquote lag bei 38,3 % und damit um 1,1 % unter jener des Jahres 2007.

2008 wurden 89.393 strafbare Handlungen gegen Leib und Leben angezeigt, davon waren 489 Verbrechen und 88.904 Vergehen. 402.691 strafbare Handlungen waren gegen fremdes Vermögen gerichtet (- 3,8% gegenüber 2007), davon waren 117.730 Verbrechen, und 4.185 Fälle an strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (1.743 Verbrechen, 2.442 Vergehen) wurden bekannt.

Im Jahr 2008 wurden bei 39.173 Unfällen mit Personenschaden (Jahresdurchschnitt 107 Unfälle pro Tag) 50.521 Menschen verletzt und 679 Personen getötet. Ein Vergleich mit den Werten des Jahres 2007 zeigt, dass die Zahl der Unfälle um 4,7 % und die der Verletzten um 5,1 % gesunken ist. Die Anzahl der Verkehrstoten verringerte sich um 1,7 % auf einen neuen Tiefstand. Eine längerfristige Analyse der Unfalldaten in Österreich zeigt, dass sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden und Verletzten seit den neunziger Jahren statistisch kaum verändert hat, während die Zahl der Getöteten seit dem Jahr 1973 tendenziell rückläufig ist.

Hauptursache für die 629 tödlichen Straßenverkehrsunfälle war - wie auch in den Vorjahren - die den Bedingungen nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit . Weitere Ursachen waren insbesondere Vorrangverletzung (14,1 %), Unachtsamkeit bzw. Ablenkung (11,3 %), Überholen (9,4 %), Fehlverhalten von Fußgängern (7,2 %), Übermüdung (4,3 %), Herz-/Kreislaufversagen/Erkrankung (2,4 %), Sicherheitsabstand (0,3 %), und technische Defekte (0,6 %). Eine Alkoholisierung war bei 7 % der Unfälle gegeben. Die tödlichen Verkehrsunfälle wurden zu 59,6 % von Pkw- und Kombi-Lenkern, zu 11 % von Motorradlenkern, zu 9,9 %.von Lkw-Lenkern, zu 7,2 % von Fußgängern, zu 7 % von Radfahrern, zu 3,5 % von Mopedlenkern, zu 0,5 % von Buslenkern und zu 1,3 % von sonstigen Fahrzeugen (vor allem Traktoren und Microcars) verursacht.

Als Folge von Falschfahrten auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßenzügen (baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) waren im Jahr 2008 bei insgesamt 11 Unfällen mit Personenschaden 2 Tote, 6 Schwerverletzte und 14 Leichtverletzte zu beklagen.

Im Jahr 2008 wurden für die Beschaffung und Erhaltung der Verkehrsüberwachungsgeräte 4,3 Mio. Euro aufgewendet. Der Exekutive standen mehr als 4.000 Verkehrsüberwachungsgeräte, davon u.a. 1.690 Alkomaten, 834 Alkohol-Vortestgeräte, 1.320 Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, 178 stationäre und mobile Radargeräte (davon 93 mit Digitalkamera), 3 Section-Control-Anlagen, 90 Video-Nachfahreinrichtungen für Zivilstreifenfahrzeuge, 11 Abstandsmessgeräte, 92 Geräte für die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeit im Schwerverkehr und 56 Mopedprüfstände zur Verfügung.

Es wurden 138.481 Atemluftalkoholuntersuchungen mit den Alkomaten und 586.007 Alkovortests durchgeführt.

Die Laser- und Radargeschwindigkeitsmessungen (ohne Section-Control-Anlagen) des Jahres 2008 hatten 3.106.629 Anzeigen (2007: 2,972.918) und 519.332 Organstrafverfügungen (2007: 581.339) zur Folge.

Die Quote für die Neuerteilung von quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen für das Jahr 2008 wurde auf 8.050 (2007: 6.870) festgelegt. Aufgrund von Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit durften bis zu 7.500 Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, darüber hinaus wurde in der NLV die Möglichkeit eingeräumt, für bis zu 7.000 Erntehelfer Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zu erteilen, mit denen ein Einreise- und Aufenthaltsrecht gemäß FPG eingeräumt werden kann. Mit Stand 31.12.2008 hatten 457.034 Fremde einen aufrechten Aufenthaltstitel.

Im Jahr 2008 stellten insgesamt 12.809 Fremde einen Antrag auf Gewährung von Asyl, 2007 waren es 11.921. Dies bedeutet einen Anstieg von 7,45 %. Die Asylwerber kamen aus 94 verschiedenen Ländern, wobei etwa 26,8 % aller Antragsteller aus der Russischen Föderation (3.436 Personen) und 10,7 % aus Afghanistan (1.365 Personen) stammen.

In den vier Betreuungseinrichtungen des Bundes (Traiskirchen, Thalham, Reichenau und Bad Kreuzen) befanden sich mit Stichtag 30.12.2005 insgesamt 2.087 Personen. Mit Ende 2006 waren 1.162 Personen, mit Ende 2007 957 Personen und mit Ende 2008 1.318 Personen. Das ergibt einen Rückgang seit Ende 2005 von insgesamt 36,85 %.

Im Jahr 2008 wurde 3.512 Personen Schutzstatus zuerkannt. 389 Personen wurden zum Spracherwerb in die vier Integrationswohnhäuser des Innenministeriums in Niederösterreich (Vorderbrühl), Oberösterreich (Haid) und Wien (Kaiserebersdorf, Nussdorfer Straße) aufgenommen.

Der durchschnittliche Aufenthalt in den Integrationswohnhäusern - sie werden vom Österreichischen Integrationsfonds im Auftrag des Innenministeriums geführt - beträgt 12 Monate und dient der Unterstützung der Integration. In 11 Integrations- und Deutschkursen wurden Flüchtlinge geschult und im Anschluss auf Arbeitsplätze vermittelt. Die angebotene Kinderbetreuung ermöglichte es auch Frauen, an den Kursen teilzunehmen. Außerdem gab es Alphabetisierungs-, Mutter-Kind- und Kommunikationskurse. Neben den bestehenden Deutschkursen für Volks- und Hauptschulkinder wurden 2008 auch im Rahmen des EFF Deutschkurse für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte finanziert.

Im abgelaufenen Jahr wurde in 20 Fällen wegen des Verdachts des Verbrechens "Terrorismusfinanzierung" ermittelt. Erneut wurde die Mehrzahl der Fälle durch Anzeigen von Finanzinstituten initiiert. Es wurde aber ebenso festgestellt, dass vermehrt auch andere Meldepflichtige aus dem privaten Sektor (z.B. erstmals Firmen aus der Speditionsbranche, aber auch Versicherungen) Anzeigen erstatteten.

Wie im Jahr davor standen auch 2008 erneut Personen aus dem nordafrikanischen Raum im Verdacht, durch Eigentumsdelikte Gelder für terroristische Gruppierungen zu sammeln. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass diese Personen europaweit vernetzt und aktiv sind.

Im Berichtsjahr 2008 wurden insgesamt 451 rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamophobe, antisemitische sowie sonstige Tathandlungen einschlägiger Motivation bekannt. Eine Tathandlung kann mehrere Delikte mit gesonderten Anzeigen beinhalten. Gegenüber dem Jahr 2007 (371 Tathandlungen) stellt dies einen zahlenmäßigen Anstieg um 21,6 % dar. 195 Tathandlungen, das sind 43,2 %, konnten aufgeklärt werden, während 2007 48,1 % aller einschlägigen Tathandlungen einer Aufklärung zugeführt werden konnten.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung rechtsextremer Aktivitäten wurden 2008 insgesamt 350 Personen zur Anzeige gebracht. 28 davon, das sind 8 %, waren weiblichen Geschlechts. Im Jahr 2008 wurden im Zuge von rechtsextremen, fremdenfeindlichen/rassistischen, antisemitischen sowie sonstigen einschlägig motivierten Tathandlungen 6 Personen wegen Körperverletzung zur Anzeige gebracht, 2007 waren es 37.

Bei der Internet-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung gingen im Jahr 2008 insgesamt 146 Informationen und Hinweise ein (im Jahr 2007 199).

Wie die Ermittlungen der letzten Jahre zeigten, ist der Zigarettenschmuggel weiterhin auch eines jener Phänomene, welche die kriminellen Organisationen nutzen, um ihren Gewinn zu maximieren und die illegalen Einnahmen daraus in legale Geschäfte zu investieren. Wie seit mehreren Jahren international bekannt ist, ist der Zigarettenschmuggel/Zigarettenfälschung eine der wichtigsten Haupteinnahmequellen der organisierten Kriminalität geworden.

Der groß angelegte Menschenhandel wird weiterhin durch international agierende kriminelle Organisationen gesteuert und durchgeführt. Die Anwerbung der Frauen für den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution erfolgt zumeist durch ausländische Täter in den einzelnen Ursprungsländern. Der Transport der Frauen ins Bestimmungsland wird sowohl durch in- als auch durch ausländische Tätergruppierungen vorgenommen. Die Anwerbung der Prostituierten in Österreich fürs Rotlichtmilieu – sowie die Abnahme der Frauen aus dem Menschenhandel und die Anstellung in Rotlichtlokalen erfolgt immer noch hauptsächlich durch inländische Täter bzw. mit deren Beteiligung. Sowohl INTERPOL und EUROPOL, aber auch weitere internationale Organisationen wie IOM, OSZE, etc. haben 2008 eine verstärkte Tätigkeit im Kampf gegen den Menschenhandel gezeigt.

Im Jahre 2008 ist österreichweit eine Steigerung der Raubüberfälle auf Geldinstitute gegenüber dem Vorjahr - von 135 Raubüberfällen auf insgesamt 139 – verzeichnet worden. Lediglich in Wien war ein Rückgang von 77 (2007) auf 63 (2008) Raubüberfälle gegeben. Die größte Steigerung hatte die Steiermark von 4 auf 14 Raubüberfälle zu verzeichnen.

Im Jahr 2008 sind in der Meldestelle 5.238 Hinweise bearbeitet worden, wovon 1994 Hinweise Österreichbezug aufwiesen. Bei den Anzeigen wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger ist im Jahre 2008 eine Steigerung von über 70 % gegenüber 2007 feststellbar.

In Österreich wurden im Jahr 2008 insgesamt 6.827 KFZ entfremdet. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2007 mit damals 5.147 entfremdeten KFZ einen Anstieg um 32,6 %. Dominierend im Gesamtüberblick aller in Österreich entfremdeten Fahrzeuge sind Neufahrzeuge bzw. Fahrzeuge, die nicht älter als 8 Jahre sind. 2008 konnten 38,5 % aller im Inland entfremdeten KFZ wieder aufgefunden/sichergestellt werden. Im Jahre 2007 waren es 36 %.

Im Ausland wurden 2008 insgesamt 429 Fahrzeuge mit österreichischer Zulassung gestohlen. Dies ist ein Rückgang um 12,4 % gegenüber 2007. 25,2% aller im Ausland entfremdeten österreichischen Fahrzeuge wurden in der Slowakei entfremdet, gefolgt von Bosnien/Herzegowina (11,9 %), Serbien bzw. Ungarn (10,5 %) und Tschechien (8,2 %).

Ausländische kriminelle Gruppierungen beherrschen den Markt, unverändert sind die eingefahrenen Strategien beim illegalen Handel und Schmuggel mit Suchtmitteln. Österreich wird aufgrund der geographischen Lage für die Verbringung der Suchtmittel in andere europäische Staaten über die Hauptschmuggelrouten als Transitpunkt benützt.

Insgesamt wurden im Jahr 2008 in Österreich 20.043 Anzeigen nach den Straftatbeständen des Suchtmittelgesetzes erstattet. Die Anzeigenentwicklung 2008 weist somit gegenüber dem Berichtsjahr 2007 mit 24.166 Anzeigen einen Rückgang von 17,06 % auf.

Im Vergleich aller Straftatbestände des Suchtmittelgesetzes sanken die Verbrechensstraftatbestände mit 1.980 Anzeigen gegenüber dem Berichtsjahr 2007 mit 2.473 Anzeigen um 19,94 %. Ebenso sanken die Vergehensstraftatbestände mit 18.063 Anzeigen gegenüber dem Berichtsjahr 2007 mit 21.693 Anzeigen um 16,73 %.

Von den österreichischen Sicherheitsdienststellen wurden im Berichtsjahr 10.647 Fälle von Schlepperei, rechtswidrigem Grenzübertritt und unerlaubtem Aufenthalt registriert. Bei den Geschleppten ist ein Rückgang von 9.987 Personen 2007 auf 8.734 Geschleppte 2008 und bei den Schleppern eine annähernde Halbierung der Aufgriffe von 682 Personen 2007 auf 371 Schlepper 2008 zu verzeichnen. Bei den rechtswidrig eingereist / aufhältigen Personen war eine Steigerung von 4.416 Personen 2007 auf 5.914 Personen 2008 festzustellen. Diese Verschiebungen sind großteils eine direkte Auswirkung der Schengenerweiterung vom Dezember 2007, was den Wegfall von ca. 1.260 km Schengenaußengrenze für Österreich bedeutete.

Im Berichtsjahr ist der Anzeigenneuanfall gegenüber dem Vorjahr um 10.582 Fälle bzw. 2,6 % auf insgesamt 395.180 Fälle gesunken. Bei den Strafsachen gegen bestimmte Personen war ein Rückgang des Neuanfalls um 0,6 % (955 Fälle) gegenüber 2007 zu verzeichnen und bei den Anzeigen gegen unbekannte Täter ein Rückgang um 3,8 % (9.627 Fälle).

Die BezirksanwältInnen haben im Jahr 2008 391.991 Fälle erledigt. Davon bezogen sich 149.048 Strafsachen auf bekannte und 242.943 Fälle auf unbekannte Täter. Die Anzahl der bei den BezirksanwältInnen am Ende des Berichtszeitraumes 2008 noch offen gebliebenen Fälle beträgt 20.688 und ist somit gegenüber dem Vorjahr (2007: 18.011) etwas gestiegen.

Bei den Staatsanwaltschaften stieg im Berichtsjahr der Anzeigenneuanfall gegenüber 2007 um 6.987 Fälle bzw. 3,4 % auf insgesamt 209.748 Fälle (2006/2007: Anstieg 3,4 %). Bei den Strafsachen gegen bestimmte Personen war ein Anstieg des Neuanfalls um 1 % (665 Fälle) gegenüber 2007 zu verzeichnen und bei den Anzeigen gegen unbekannte Täter um 4,7 % (6.322 Fälle). Dagegen haben die Staatsanwaltschaften im Jahr 2008 206.988 Fälle erledigt. Davon bezogen sich 66.813 Strafsachen auf bekannte und 140.175 Fälle auf unbekannte Täter.

Die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften am Ende des Berichtszeitraumes 2008 noch offen gebliebenen Fälle beträgt 10.698 und ist somit gegenüber dem Vorjahr (2007: 8.569) etwas gestiegen.
Die von den Staatsanwaltschaften im Jahr 2008 erledigten Verfahren gegen bekannte Täter betrafen insgesamt 112.674 Personen, dies bedeutet, dass die Anzahl der Erledigungen um 676 oder 0,6 % gesunken ist. Die Zahl der Anklagen ist gegenüber dem Vorjahr um 8,4 % auf 30.320 gesunken, die Zahl der endgültigen diversionellen Erledigungen um 10,6 % auf 5.520 gestiegen. Bei 43.314 Personen (38,4 %) kam es zur Zurücklegung der Anzeige oder Einstellung des Verfahrens, diese Erledigungen sind somit gegenüber dem Jahr 2007 um 9,7 % gesunken. In Bezug auf 33.520 Personen (29,7 %) erledigte die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf andere Art (Abbrechung des Verfahrens, Abtretung an das BG oder Verfolgungsverzicht). Eine meritorische Erledigung, also eine Erledigung durch Anklage, Diversion oder Einstellung (Zurücklegung), konnten die Staatsanwaltschaften im Jahr 2008 somit in Bezug auf 79.154 Personen (70,3 % aller Erledigungen) erzielen.

Laut Gerichtlicher Kriminalstatistik wurden 2008 von den österreichischen Gerichten 38.226 Personen nach dem Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen rechtskräftig verurteilt. Das bedeutet gegenüber 2007 einen Rückgang um 4.932 Personen, das sind 11,4 %.

Im Berichtsjahr wurden von den Gerichten 2.988 Jugendliche rechtskräftig verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 96 Verurteilungen (-3,1 %). Mehr als die Hälfte (51,3 %) der Verurteilungen von Jugendstraftätern betraf strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen; dies ist ein Anstieg von 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (24,9 %) ist gegenüber dem Jahr 2007 um 0,1 % gestiegen. Nach einem Rückgang um 2,2,% im Jahr 2006 und einem darauf folgenden Anstieg um 6,7 % im Jahr 2007 sind die Verurteilungen Jugendlicher im Jahr 2008 wieder um 3,1 % auf 2.988 gesunken. Die Verurteilungszahlen Jugendlicher liegen damit erneut unterhalb der Bandbreite der Verurteilungen seit 1990, die zwischen 3.815 (1992) und 3.178 (2003) lagen.

Die Gerichte haben in mehr als der Hälfte der Verurteilungen Jugendlicher (51,4 %) bedingte Strafen und in 23,8 % der ausgesprochenen Strafen und Maßnahmen unbedingte Strafen verhängt. Von der Möglichkeit, eine teilbedingte Strafe zu verhängen, wurde um 1,8 % weniger als im Vorjahr Gebrauch gemacht. Die Fälle, in denen ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe erfolgte, sind im Berichtsjahr gesunken (- 1,9 %), leicht zurückgegangen sind auch die Fälle, in denen ein Schuldspruch ohne Strafe erfolgte (- 0,2 %).

In der Gerichtlichen Kriminalstatistik (GKS), der Statistik der rechtskräftigen Verurteilungen, wurde auch eine Wiederverurteilungsstatistik (WVS) veröffentlicht. Der WVS liegt das Strafregister zugrunde, in welches alle rechtskräftigen Verurteilungen eingetragen werden, und bis zur Tilgung und automatischen Löschung aus dem Register eingetragen bleiben. Die Tilgung erfolgt im Allgemeinen nicht vor Ablauf von fünf Jahren nach einer Verurteilung und nur unter der Voraussetzung, dass es in diesem Zeitraum zu keiner weiteren Verurteilung kommt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 nach § 28b Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates öffentlich in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 8. Juni 2010 eingebrachten Verlangens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei wird der vorliegenden Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Leopold Mayerhofer, Mag. Alev Korun sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Otto Pendl.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008) (III-99 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2010 06 09

                 Adelheid Irina Fürntrath-Moretti                                                       Otto Pendl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann