762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (611 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 10. Juni 2010 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz und Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der Novellen zum Publizistikförderungsgesetz 1984 und zum Presseförderungsgesetz 2004 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 (§ 11 PubFG):

Mit der in der Regierungsvorlage 611 der Beilagen vorgesehenen Novelle zum KommAustria-Gesetz erfolgt auch eine Bündelung der Berichtspflichten der KommAustria: Anstelle der in verschiedenen bundesgesetzlichen Regeln verstreuten Berichtspflichten soll hinkünftig einheitlich im Rahmen eines „Kommunikationsberichtes“ über die Tätigkeit der KommAustria an das oberste Organ und in weitere Folge an den Nationalrat berichtet werden (vgl. § 19 Abs. 3 Z 1 KOG). Diese Berichtspflicht umfasst auch die Vergabe der Förderungen nach dem PubFG (vgl. § 2 Abs. 2 Z 2 KOG). Die in § 11 PubFG geregelte Berichtspflicht hat daher zu entfallen. Zugleich wird damit erreicht, dass hinkünftig der Verfassungsausschuss anstelle des Hauptausschusses den Bericht in Verhandlung nehmen kann, was sowohl dem Anliegen des nach § 9 PubFG eingerichteten Beirat als auch der sonst im Medienbereich für Förderungen bestehenden Berichtspflichten entspricht (z.B. Digitalisierungsfonds, Fernsehfilmförderungsfonds, Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks).

Zu Art. 2 (PresseFG 2004):

Der Österreichische Presserat befindet sich derzeit in der Gründungsphase. Nach derzeitiger Rechtslage ist vorgesehen, dass eine Einrichtung zur Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse ihre angefallenen Kosten nur nachträglich geltend machen kann. Auf Grund der länger dauernden Gründungsphase könnte bzw. kann der Presserat für das Jahr 2010 keine angefallenen Kosten geltend machen.

Zu Art. 2 Z 1 (§ 3 Abs. 1 PresseFG 2004):

Die Einrichtung der Möglichkeit zur Förderung im Voraus bedingt, die Förderung der Selbstkontrolle der Presse aus dem sonstigen Regime der Rückerstattung der förderbaren Kosten auszunehmen, sodass der Beobachtungszeitraum für das vorangegangene Jahr nicht zur Anwendung kommt.

Zu Art. 2 Z 2 und 3 (§ 12a Abs. 2 PresseFG 2004):

Die Bestimmung sieht einerseits vor, dass eine Einrichtung der Selbstkontrolle bereits vorab die Förderung der anfallenden Kosten bei ihrem Ansuchen geltend machen kann. Die Änderung am Ende des Absatzes ist notwendig, da Nachweise erst nach dem Anfallen von Kosten erbracht werden können. Dem Ansuchen ist daher eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten beizulegen. Eine Überprüfung erfolgt somit erst nachträglich. Nicht widmungsgemäß verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Die Einreichfrist wurde für das Jahr 2010 auf den 1. August verlegt, da der Presserat sich erst am Anfang des Jahres gründen konnte.

Zu Art. 2 Z 4 (§ 17 Abs. 6 PresseFG 2004):

Die Bestimmung sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten der Novelle per 1. Jänner 2010 vor, da dem Presserat schon zu Beginn dieses Jahres Kosten entstanden sind, die ansonsten nicht geltend gemacht werden könnten.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz, Stefan Petzner, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Harald Stefan, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Helene Jarmer, Stefan Markowitz und Mag. Wilhelm Molterer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 10

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann