783 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (658 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008)

 

Glücksspiel ist ein Thema von europaweitem Interesse, da es die gesellschaftsrechtliche Verantwortung betrifft und von hoher ordnungspolitischer Relevanz ist. Mit der vorliegenden Novelle soll eine umfassende Reform des Allgemeinen Teils des GSpG umgesetzt werden. So sieht das Gesetz etwa eine eindeutige Definition für Glücksspiele vor, um Missverständnisse in Zusammenhang mit der Qualifikation von Poker und anderen Glücksspielen als Glücksspiele zu vermeiden. Nach dem vorliegenden Entwurf soll nunmehr auch Wirtshauspoker unter bestimmten, aus Spielerschutzperspektive unbedenklichen, Bedingungen zulässig sein. Dadurch werden Bürger vor überhöhten Ausgaben bei unternehmerischen Glücksspielangeboten ohne begleitende Spielerschutzmaßnahmen (wie sie das GSpG für die Bundeskonzessionäre vorschreibt) geschützt und die ordnungspolitischen Zielsetzungen des GSpG weiter gestärkt. Zudem soll insbesondere auch der Verfahrensteil geschärft und somit ein einheitlicher Vollzug im Glücksspiel sichergestellt werden. Überdies wird das GSpG durch ausdrückliche gesetzliche Normierung einer transparenten öffentlichen Interessentensuche im Sinne der europarechtlichen Kohärenz weiter geschärft.

Mit der umfassenden Änderung des Glücksspielrechts in Österreich soll insbesondere folgenden Zielen Rechnung getragen werden:

-       Rechtsklarheit und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Glücksspielanbieter, Spielteilnehmer und Vollzugsbehörden sind ebenfalls wichtige Anliegen. Durch die Aufnahme von zusätzlichen Legaldefinitionen soll die Rechtssicherheit erhöht werden. Darüber hinaus soll der Gesetzestext auch höchstgerichtliche Judikatur stärker reflektieren. So ist Poker beispielsweise bereits derzeit auf Grund höchstgerichtlicher Judikatur Glücksspiel und somit ausschließlich einem Bundeskonzessionär zur Ausspielung vorbehalten. Um in Zukunft derartige gerichtliche Auseinandersetzungen über die Auslegung des Glücksspielbegriffes und diesbezügliche Unklarheiten zu minimieren, sollen die klassischen Glücksspiele in einem demonstrativen Katalog gesetzlich festgeschrieben werden.

-       Effiziente Kontrolle und Verfahrenseffizienz

Der Vollzug im Bereich des illegalen Glücksspiels ist derzeit von einer weit reichenden Kompetenzzersplitterung (bei Kontrollbehörden und bei der Strafverfolgung) gekennzeichnet. Eine Kompetenzzersplitterung lähmt die Kontrolle. Eindeutige Regelungen, wann Finanzbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden und Gerichte zuständig sind, schaffen die Grundlage für Verfahrenseffizienz. Ein Umgehen des Glücksspielgesetzes muss sanktioniert werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 08. und am 14. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Konrad Steindl die Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Mag. Harald Stefan, Ing. Peter Westenthaler, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Peter Michael Ikrath, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Johann Maier, Dr. Gabriela Moser und Mag. Wilhelm Molterer sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (658 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 14

 

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann