791 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (780 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie am 22. Juni 2010 auf Antrag der Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und zum Mineralrohstoffgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen):

Durch die Anlagenrechtsnovelle 2006, BGBl. I Nr. 84/2006, wurden jene Genehmigungsregelungen und Sanierungsbestimmungen des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen, die auf das IG-L abstellen, mit den durch die Novelle BGBl. I Nr. 34/2006 bewirkten Änderungen des IG-L abgestimmt.

Mit der nunmehr vorgesehenen weiteren Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft (siehe die Regierungsvorlage 782 d.B. XXIV.GP) soll durch eine Änderung des § 20 Abs. 3 der Spielraum für die Genehmigung bzw. Änderungsgenehmigung von Anlagen erweitert werden; diese im europäischen Gleichklang gelegene Neuerung soll durch die entsprechende Anpassung des § 5 Abs. 2 Z 3 EG-K nachvollzogen werden.

Der § 19 soll an den geänderten § 13a Abs. 1 IG-L angepasst werden (bescheidmäßiger Auftrag zur Vorlage eines Sanierungskonzepts nur bei Erforderlichkeit).

Zu Artikel 2 (Mineralrohstoffgesetz):

Durch die Anlagenrechtsnovelle 2006, BGBl. I Nr. 84/2006, wurden jene Genehmigungs- bzw. Bewilligungsregelungen und Sanierungsbestimmungen des MinroG, die auf das IG-L abstellen, mit den durch die Novelle BGBl. I Nr. 34/2006 bewirkten Änderungen des IG-L abgestimmt.

Mit der nunmehr vorgesehenen weiteren Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft (siehe die Regierungsvorlage 782 d.B. XXIV.GP) soll durch eine Änderung des § 20 Abs. 3 der Spielraum für die Genehmigung bzw. Änderungsgenehmigung von Anlagen erweitert werden; diese im europäischen Gleichklang gelegene Neuerung soll durch die entsprechende Anpassung der §§ 116 Abs. 2, 119 Abs. 3 Z 6 und des § 120 Abs. 1 nachvollzogen werden.

Der § 120 Abs. 1 soll an den geänderten § 13a Abs. 1 IG-L angepasst werden (bescheidmäßiger Auftrag zur Vorlage eines Sanierungskonzepts nur bei Erforderlichkeit).“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Ridi Maria Steibl, Mag. Christiane Brunner, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Rainer Widmann und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner das Wort.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hannes Weninger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 22

                               Hannes Weninger                                                                Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann