792 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (782 der Beilagen): Bundesgesetz mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft, Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird

Das Immissionsschutzgesetz-Luft wurde nach mehrjährigen vorbereitenden Verhandlungen zwischen allen Interessensgruppen als zentrales Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich und zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien 1997 beschlossen. Es sieht vor, dass aufgrund von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten und so genannten Toleranzmargen eine Statuserhebung durchzuführen ist, in der die Rahmenbedingungen und Ursachen für die Überschreitung erhoben werden. Auf dieser Grundlage ist ein Programm zu erstellen, das neben hoheitlichen Maßnahmen auch Maßnahmen der Beschaffung, Fördermaßnahmen und einen Hinweis auf Maßnahmen des Bundes enthalten kann. Dies entspricht auch den Vorgaben einschlägiger EU-Richtlinien. Auf Grundlage des Programms ist ein Maßnahmenkatalog in Verordnungsform zu erlassen, der taxativ im Gesetz aufgezählte Maßnahmen in den Bereichen Anlagen, Verkehr sowie Stoffe und Produkte enthalten kann.

In der Anwendung des IG-L haben sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen Probleme im Vollzug ergeben. Dies war unter anderem auf die großzügigen Ausnahmen von Maßnahmen im Bereich Verkehr und Anlagen sowie auf die Kundmachung von Verkehrsbeschränkungen und die Genehmigung von Neuanlagen zurückzuführen. Mit der vorliegenden Novelle sollen die genannten Vollzugsprobleme gelöst werden.

Im Rahmen des CAFE-Programms hat die EK am 21.09.2005 einen Richtlinienvorschlag für eine Revision der Luftqualitätsrichtlinien vorgelegt. Mit 21. Mai 2008 wurde die RL 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) erlassen. Mit der Novelle werden die in der Luftqualitätsrichtlinie enthaltenen Neuerungen, die einer gesetzlichen Verankerung bedürfen, umgesetzt. Hinsichtlich der Bestimmungen über das Verbrennen biogener und nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen soll durch die Novelle des Bundeslufteinhaltegesetzes und die Aufhebung des Verbrennungsverbotsgesetzes eine Deregulierung und Vereinfachung erzielt werden.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Petra Bayr die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Mario Kunasek, Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Ing. Robert Lugar, Walter Schopf sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (782 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 23

                                     Petra Bayr                                                            Mag. Christiane Brunner

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau