795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 899/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausnahme von historischen Fahrzeugen aus den Bestimmungen gemäß IG-Luft

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 03. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Historische Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die gemäß § 2, Abs. 1 Ziff. 43 KfG 1967 mindestens 30 Jahre alt sind und einer Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Automobile und 60 Tagen für Motorräder unterliegen.

Historische Fahrzeuge tragen also schon von Gesetzes wegen durch massive Fahrtbeschränkungen zur Entlastung der Umwelt von Abgasen bei. Durch die im derzeit in Begutachtung befindlichen Ministerialentwurf 112/ME (Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz – Luft geändert wird) vorgesehenen Änderungen des § 14 IG-L und die dabei vorgesehenen dauernden oder vorübergehenden Fahrverbote würden diese historischen Fahrzeuge gegenüber „normalen“ Fahrzeugen unverhältnismäßig belastet.

Historische Kraftfahrzeuge werden nämlich typischerweise nicht im täglichen Betrieb, sondern vorwiegend zur Freizeitgestaltung verwendet und weisen äußerst geringe Fahrleistungen von in der Regel nicht mehr als 1.500 km pro Jahr auf. Nach einer europaweiten Statistik des Oldtimer-Weltverbandes FIVA beträgt die Fahrleistung der Oldtimer nur ungefähr 0,07% der Gesamtfahrleistung des Straßenverkehrs.

Der zahlenmäßige Anteil historischer Kraftfahrzeuge liegt in Österreich bei weit unter einem Prozent und ist daher hinsichtlich der Umweltbelastung vernachlässigbar.

Trotz der geringen Zahl und der geringen Fahrleistung tragen historische Kraftfahrzeuge wesentlich zur Wirtschaftsleistung bei und haben gerade in Österreich mit seiner zu einem großen Teil auf Fremdenverkehr ausgerichteten Wirtschaft hohe Bedeutung: Veranstaltungen und Treffen mit internationaler Beteiligung erzeugen eine hohe Wertschöpfung für den Fremdenverkehr. Gerade in strukturschwachen Regionen, die nicht unbedingt von den Strömen des Massentourismus profitieren, sind die Treffen mit gleichgesinnten Oldtimerfreunden aus Österreich und dem Ausland von hoher wirtschaftlicher, aber auch sozialer Bedeutung.

Neben der hohen Bedeutung für den Fremdenverkehr trägt das Oldtimerwesen nachhaltig dazu bei, dass für das Reparaturgewerbe, das Restaurierungsgewerbe und viele damit zusammenhängende Klein- und Kleinstbetriebe Arbeitsplätze und Beschäftigung insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten gesichert werden.

In der Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark sowie in den Niederlanden gibt es für historische Fahrzeuge bereits entsprechende generelle Ausnahmeregelungen bei aus umweltschutz- und klimarechtlich verhängten Fahrverboten und Einschränkungen von Fahrerlaubnissen.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 19. Jänner und am 23. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 19. Jänner 2010 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Franz Hörl, Mag. Rainer Widmann, Petra Bayr sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

An der Debatte am 23. Juni 2010 beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Mario Kunasek, Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Ing. Robert Lugar, Walter Schopf sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete  Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 23

                        Mag. Josef Lettenbichler                                               Mag. Christiane Brunner

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau