799 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (775 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden

Mit gegenständlichem Entwurf soll das Bundesfinanzierungsgesetz, das das Schuldenmanagement der Republik Österreich regelt und organisatorische wie auch risikobezogene Regeln für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) beinhaltet, im Lichte der Vorschläge des Rechnungshofes, der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ und aktueller Marktentwicklungen adaptiert werden und § 65a Bundeshaushaltsgesetz bezogen auf die Tätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen und der ÖBFA, ergänzt werden. Ferner werden die Bestimmungen über das Finanz- und Beteiligungscontrolling ergänzt.

Ausfallsrisiken, die in der Vergangenheit bei Veranlagungen von Kassenmitteln des Bundes durch die ÖBFA aufgetreten sind, sollen künftig verhindert bzw. verringert werden und sich dadurch Einsparungen für den Bund ergeben.

Das von der ÖBFA durchgeführte Schuldenmanagement des Bundes bezogen auf das nächstfolgende Finanzjahr soll für den Bundesminister für Finanzen frühzeitig verstärkt transparent werden. Die Mitteilung der geschäftspolitischen Ausrichtung der ÖBFA kann zu weiteren positiven finanziellen Aus­wirkungen der Geschäfte der ÖBFA im Namen und auf Rechnung des Bundes beitragen.

Der zusätzliche finanzielle Aufwand in der ÖBFA wird für die folgenden 3 Jahre mit insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro geschätzt.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 5 und 6 B-VG (Bundesfinanzierungsgesetz) und auf Art. 42 Abs. 5 iVm Art. 51 Abs. 7 B-VG (Bundeshaushaltsgesetz und Bundeshaushaltsgesetz 2013).

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Marianne Hagenhofer die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Mag. Werner Kogler, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Lapp, Mag. Rainer Widmann, Dr. Christoph Matznetter, Kai Jan Krainer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar und DDr. Werner Königshofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (775 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 29

                          Marianne Hagenhofer                                                              Jakob Auer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann