801 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Antrag 1151/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Hermann Krist, Herbert Kickl, Dieter Brosz, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem organisierten Sport bei Bewegungsangeboten im Rahmen von Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regelunterrichts

Die Abgeordneten Peter Haubner, Hermann Krist, Herbert Kickl, Dieter Brosz, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Viele Studien zeigen, dass regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sporteinheiten die kognitive, emotionale, soziale und motorische Entwicklung der Kinder nachhaltig positiv beeinflussen und auch im außersportlichen Bereich zu deutlichen Kompetenzgewinnen führen. Gerade in Zeiten, die zunehmend von Bewegungsarmut und erhöhter Fettleibigkeit der Jugend geprägt sind, erzielt der qualitative und quantitative Ausbau an Sport- und Bewegungsangeboten insbesondere bei ganztägigen Schulbetreuungsangeboten die höchste Wirkungseffizienz bei unserer Jugend.

Ziel muss es sein, besonders in ganztägigen schulischen Angeboten die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote durch Angebote für Bewegung, Spiel und Sport einschließlich kompensatorischer Bewegungsförderung vor allem in der Nachmittagsbetreuung in breitem Ausmaß zu ergänzen, damit möglichst jedes Kind seine sportlichen und motorischen Fähigkeiten entdecken, erfahren und entfalten kann.

Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung stellt Schule und Sport aber auch vor neue Herausforderungen: Um die Möglichkeiten der oft in Nachmittags-Sportangeboten organisierten Nachwuchsarbeit der Vereine und Verbände nicht zu beschränken, müssen Modelle der Kooperation geschaffen werden.

Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2009 eine Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung und dem organisierten Sport abgeschlossen. Die Grundsatzbestimmungen dieser Vereinbarung müssen nunmehr für eine flächendeckende Umsetzung in der Praxis durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen konkretisiert werden. Diese rechtlichen Grundlagen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation von Schulen oder anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit TrainerInnen, InstruktorInnen und ÜbungsleiterInnen der Sportvereine und -verbände vorgeben. Dazu gehören insbesondere die pädagogischen Anforderungsprofile für solche Personen, die Einbeziehung solcher Bewegungsangebote in den Versicherungsschutz für schulische Veranstaltungen und die Einräumung eines Vorrechts für gemeinnützige Sportorganisationen.

Ähnliche Kooperationsmodelle sind in einigen deutschen Bundesländern in der Vergangenheit bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden und können als 'Best Practice' Beispiele herangezogen werden.“

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Peter Wittmann, Herbert Kickl, Stefan Markowitz und Dieter Brosz sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 06 29

                               Johann Höfinger                                                        Ing. Peter Westenthaler

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann