803 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (776 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird

Die Entwicklungsländer sind von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise besonders schwer betroffen. Das Exekutivdirektorium (EB) des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat daher am 23. Juli 2009 eine umfassende Reform der Kreditvergabe an die ärmsten Länder der Welt (LIC) verabschiedet, in deren Rahmen die bisherige Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (PRGF-ESF) in den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) übergeführt werden soll. Die Umsetzung dieser Reform erfordert unter anderem eine Mobilisierung von Ressourcen im Gesamtausmaß von 13,8 Mrd. Sonderziehungsrechten (SDR) oder 19,5 Mrd. USD bis zum Jahr 2014. Davon sollen innerhalb der kommenden zwei Jahre 5,3 Mrd. SDR (8 Mrd. USD) aufgebracht werden.

Mit der Entscheidung des EB des IWF über die Reform der Kreditvergabe an die LIC wird die bisherige PRGF-ESF in den PRGT übergeführt. Der PRGT umfasst eine Reihe neuer und finanziell besser ausgestatteter Kreditlinien, die mehr auf die Erfordernisse der Entwicklungsländer abgestimmt sind.

Nach Schätzungen des IWF werden für die Finanzierung der Reform 19,5 Mrd. USD benötigt. Davon entfallen auf die neuen Kreditlinien 11,3 Mrd. SDR (17 Mrd. USD). Für die Zinssubventionen bzw. die Subventionskonten für die auch Österreich um einen Beitrag gebeten wurde, werden Kosten im Umfang von 2,5 Mrd. SDR (4,7 Mrd. USD) erwartet. Bei Berücksichtigung der gegebenen Ressourcen sind für die Kreditlinien zusätzlich 9 Mrd. SDR (14 Mrd. USD) und für die Subventionen zusätzlich 1,5 Mrd. SDR (2,8 Mrd. USD) zu mobilisieren.

Werden von den Kosten von 1,5 Mrd. SDR für die Subventionskonten die erwarteten Erträge aus den Goldverkäufen des IWF (0,5-0,6 Mrd. SDR), die Transfers vom PRGF-ESF Reservekonto (0,62 Mrd. SDR) und die verzögert eingehenden Rückzahlungen aus den PRGF-ESF Krediten für die letzten drei Jahre (0,15-0,2 Mrd. SDR) abgezogen, dann ergibt sich ein Bedarf an zusätzlichen bilateralen Beiträgen von 0,2 bis 0,4 Mrd. SDR. Auf der Basis des vorsichtiger geschätzten Betrags von 0,4 Mrd. SDR und des österreichischen Quotenanteils an der Gesamtquote der Geberländer ergibt sich der österreichische Beitrag von 3,9 Mio. SDR (derzeit 5,9 USD) für die Subventionskonten.

Die Mittel aus den Subventionskonten dienen dazu, Darlehen aus dem PRGT, deren Mittel der IWF seinerseits zu Marktkonditionen aufgenommen hat, zu einem stark konzessionären Zinssatz (derzeit 0,0 % pro Jahr) vergeben zu können. Das Subventionskonto dient also zur Finanzierung der Zinsdifferenz.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Konrad Steindl die Abgeordneten Alois Gradauer und Petra Bayr sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (776 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 29

                                 Konrad Steindl                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann