804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (777 der Beilagen): Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der Summe der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Das sind vor allem die so genannten NAB. Die NAB wurden 1998 als Konsequenz aus der Mexiko-Krise 1994 installiert. Die NAB, an denen gegenwärtig 26 Länder teilnehmen, können derzeit 34 Mrd. SDR (39,04  Mrd. Euro) an den IWF vergeben, falls die für die Finanzhilfe an seine Mitglieder zur Verfügung stehenden Mittel des IWF nicht ausreichen sollten.

Die globale Rezession im Jahr 2008 und 2009 hat gezeigt, dass auf Grund der globalen Verflechtung der Handels- und Finanzströme der kurzfristige Liquiditätsbedarf des IWF für Zahlungsbilanzunterstützungen bei Wirtschaftseinbrüchen die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel des IWF übersteigen könnte. Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) - das Lenkungsgremium des IWF - hat daher bei der letzten Jahrestagung die auf Basis einer Initiative der G-20 geforderte Aufstockung der Mittel des IWF um bis zu 548,3 Mrd. Euro (750 Mrd. USD) begrüßt. Davon sollten bis zu 365,6 Mrd. Euro (500 Mrd. USD) über eine Aufstockung der NAB aufgebracht werden.

Bis zum in Kraft treten des Vertrages über die Aufstockung der NAB können noch einige Monate vergehen. Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage haben daher diejenigen Mitgliedsländer der EU, die sich an den NAB beteiligen, gegenüber dem IWF zugesagt, zwischenzeitlich bilaterale Verträge mit dem IWF abzuschließen. Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung beläuft sich das Volumen des bilateralen Vertrages zwischen Österreich und dem IWF auf 2,18 Mrd. Euro. Es ist vorgesehen und im bilateralen Vertrag verankert, dass mit dem in Kraft treten des neuen NAB-Vertrages der bilaterale Vertrag gekündigt werden kann und der im bilateralen Vertrag festgelegte Kreditrahmen von 2,18 Mrd. Euro dann in den Betrag der neuen NAB eingerechnet bzw. übernommen wird.

Die Vertragsdauer des bilateralen Vertrags ist daher auch zeitlich begrenzt. Ziehungen aus der durch die OeNB gewährten Kreditlinie durch den IWF sind zwei Jahre ab Vertragsabschluss möglich. Falls es erforderlich sein sollte, ist eine zweimalige Verlängerung des Vertrages durch den IWF mit Zustimmung der OeNB um jeweils ein Jahr möglich, sodass nach Ausschöpfung der Verlängerungsmöglichkeiten die Vertragsdauer maximal vier Jahre betragen kann.

Die OeNB ist berechtigt, ihre aus diesen Krediten entstehende Forderungen in ihre Aktiven einzustellen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Christoph Matznetter der Abgeordnete Wolfgang Zanger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (777 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 29

                        Dr. Christoph Matznetter                                           Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann