807 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1195/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Mit diesem Bundesgesetz soll eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur Haftungsübernahme für Leihgaben für die im Herbst 2011 in der Albertina gezeigte Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“ geschaffen werden.

Die Ausstellung hat einen außerordentlich hohen kulturpolitischen Wert und soll vom 8. Oktober 2010 bis 9. Jänner 2011 stattfinden. In der Ausstellung sollen rund 100 der schönsten Zeichnungen Michelangelos gezeigt werden, die einen umfassenden Überblick über das Schaffen und die Karriere des großen Künstlers zeigen. Mit den Werken aus eigenem Besitz der Albertina und Leihgaben aus den bedeutendsten Museen Europas und Amerikas sowie von privaten Sammlern ist es die erste Ausstellung dieser Art in Österreich.

Leihgaben, die den Bundesmuseen von Dritten für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, müssen üblicherweise kommerziell versichert werden. Zur Verringerung dieser Versicherungskosten ist der Bundesminister für Finanzen bereits derzeit gemäß Art. VIII Abs. 1 Z 9 Bundesfinanzgesetz 2010 (BFG) ermächtigt, Haftungen für Schäden an Objekten, die von Dritten den Bundesmuseen als Leihgabe für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, zu übernehmen. Auch aufgrund des Haftungsbedarfs der anderen Bundesmuseen reicht der in dieser Haftungsermächtigung enthaltene Gesamthaftungsrahmen in Höhe von einer Milliarde Euro jedoch nicht aus um den hohen Versicherungsbedarf für diese Ausstellung von herausragender kulturpolitischer Bedeutung zu decken.

Die Gesamtversicherungswerte für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“ sollen rund 910 Millionen Euro betragen. Der nicht von der Bundeshaftung erfasste Teil der Leihgaben wird von der Albertina kommerziell versichert.

EU-Recht:

Das Gesetzesvorhaben ist der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beihilfenrechtlich zu notifizieren und von dieser zu genehmigen. Die Notifzierung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erfolgt parallel zum Gesetzgebungsverfahren.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).

Besonderer Teil

Zu § 1:

Diese Bestimmung enthält die Ermächtigung zur Haftungsübernahme durch den Bundesminister für Finanzen und ist im wesentlichen Artikel VIII Abs. 1 Z 9 BFG nachgebildet. Der Gesamthaftungsrahmen, welcher nicht revolvierend ausgenützt werden kann, beträgt 550 Millionen Euro. Der Haftungsrahmen für den Einzelfall entspricht Artikel VIII Abs. 1 Z 9 BFG. Die Entrichtung eines Haftungsentgeltes für die Haftungsübernahme gemäß § 66 Abs. 2 Z 3 BHG wird ausgeschlossen.

Zu § 2 bis § 4:

Diese Regelungen enthalten die Vollzugs- und Außerkrafttretensbestimmung. Der Vorbehalt für das Inkrafttreten ist EU-rechtlich vorgegeben. Durch die Außerkrafttretensbestimmung wird die Abwicklung allfälliger Schadenszahlungen durch den Bund nach dem 28. Februar 2011 nicht berührt.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Konrad Steindl die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Roman Haider, Dr. Martin Bartenstein und Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 29

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann