809 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (675 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird

Mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes durch BGBl. I Nr. 170/2004 wurden Bestimmungen über die „Bildträger- und Fernsehnutzungsrechte“ in das Gesetz eingefügt, die die sogenannte filmwirtschaftliche Auswertungskaskade für vom Österreichischen Filminstitut (im Folgenden: ÖFI) geförderte Filme regeln. Um den Flexibilitätserfordernissen in filmwirtschaftlichen Belangen besser gerecht zu werden, wird daher vorgeschlagen, die konkrete Festlegung der Sperrfristen an den Aufsichtsrat zu delegieren und im Gesetz lediglich eine Rahmenbestimmung zu verankern. Durch die konkrete Festlegung der Sperrfristen in den Förderungsrichtlinien anstatt im Filmförderungsgesetz kann schneller auf die Änderungen des Marktes und seiner Rahmenbedingungen reagiert werden, ohne dabei den Schutzgedanken (Primärverwertung im Kino) aufzugeben.

Der als beratendes Gremium durch die Novelle BGBl. I Nr. 170/2004 neu geschaffene Österreichische Filmrat hat keine faktische Relevanz erlangt. Die starre gesetzliche Form ist nicht geeignet, aktuelle Fragen und Probleme der Filmwirtschaft zu behandeln. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, die dies­bezüglichen Regelungen ersatzlos aufzuheben.

Derzeit kommt der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat zu, was durch die Berufung einer weiteren Vertreterin/eines weiteren Vertreters der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ergänzt werden soll. Damit erhält der künstlerische Aspekt der Filmförderung durch das ÖFI eine weitere Stärkung.

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Christine Muttonen die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Ewald Sacher, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Stefan Petzner sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (675 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zu­stimmung erteilen.

Wien, 2010 06 30

                        Mag. Christine Muttonen                                                         Sonja Ablinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau