816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1181/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzerthalle im Augarten

Die Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Wiener Augarten soll eine große Konzerthalle für die Wiener Sängerknaben errichtet werden. Im Jahr 2000 wurde die Garten- und Bundesparkanlage im Augarten aber zur Gänze unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesdenkmalamt hat mit einem Bescheid (5.3.2009 GZ: 39.086/83/200)eine Teil­zerstörung des Denkmals Augarten für zulässig erklärt.

Dieser Bescheid weist gravierende Schwächen auf. Die renommierten Verfassungsrechtsexperten o.Univ.-Prof.Dr.Dr. Heinz Mayer und em. o.Univ.-Prof.Dr. Theo Öhlinger sehen schwere Rechtsmängel im Bescheid des Bundesdenkmalamtes, mit welchem die Teilzerstörung der historischen Parkanlage Augarten genehmigt wurde.

Auch die Proteste seitens der Bevölkerung sind enorm. Der Wiener Bevölkerung wird öffentlicher Raum, Grünraum, weggenommen. Der ehemals öffentliche Raum kommt dem ohnedies bereits hoch subventionierten privaten Verein der Wiener Sängerknaben zugute, ohne dass nachvollziehbare Gründe für das geplante Konzerthausprojekt bestehen, denn das Raumangebot für Proben und Aufführungen der Wiener Sängerknaben in Wien ist unverändert gegeben. Das Palais Augarten wird den Sängerknaben von der Republik mietzinsfrei zur Verfügung gestellt, ein Aufführungssaal und diverse Proberäume sind vorhanden. Für das knapp 2000 m² große Areal, das dem Staat gehört, bezahlt der private Verein Wiener Sängerknaben monatlich nicht einmal 50 Cent pro Quadratmeter an Miete

Weiters war der Wiener Landeshauptmann Dr. Michael Häupl nie in das BDA-Bescheid-Verfahren involviert; noch wurde der Bescheid an diesen zugestellt. Somit ist der Landshauptmann ‚übergangene Partei‘. Daraus ergibt sich jedoch die Konsequenz, dass sämtliche Bau(vorbereitungs)handlungen rechts­widrig waren. Diese sind mit sofortiger Wirkung durch die Baupolizei zu untersagen.“

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Stefan Petzner, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Heidemarie Unterreiner und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                               Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau