Entschließung

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden ersucht, bis zum 1.9.2010 einen Begutachtungsentwurf betreffend Transparenzdatenbank und Transparenzportal zu erarbeiten und dem Nationalrat bis spätestens 19.10.2010 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, sodass die Beschlussfassung im Nationalrat noch im Jahr 2010 erfolgen kann und das entsprechende Transparenzdatenbankgesetz mit 1. Jänner 2011 in Kraft tritt.

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sollen sofort die technischen Arbeiten zum Aufbau der Transparenzdatenbank beginnen, sodass die Einmeldung der für diese Datenbank vorgesehenen Daten anschließend erfolgen kann.

Parallel dazu sollen der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die notwendigen Verhandlungen zu einer Art 15a-B-VG-Vereinbarung mit den Ländern mit dem Ziel aufnehmen, diese bis 30. Juni 2011 abzuschließen.

Sobald das erste Bundesland seine Art. 15a B-VG-Vereinbarung unterzeichnet hat und seine Daten in die Transparenzdatenbank eingespeist hat, werden alle zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Daten für die natürlichen und juristischen Personen dieses einen Bundeslandes im Wege des Transparenzportals individuell frei geschaltet und damit zugänglich gemacht.

Sollten die Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern nicht bis 30. Juni 2011 abgeschlossen werden, wird die Bundesregierung aufgefordert, im zweiten Halbjahr 2011, dem Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, die unter „Ziele und Inhalte“ genannten Daten zur Verfügung zu stellen, sodass mit 1. Jänner 2012 die Bundes- und Länderdaten für sämtliche natürliche und juristische Personen im Wege des Transparenzportals frei geschaltet und damit zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister ersucht, dem Nationalrat alle zwei Jahre über den Vollzug der Transparenzdatenbank zu berichten.