820 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 12/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Arbeitslosenversicherungsrecht enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, deren einziges Ziel es offenkundig ist, die Höhe der Bezüge lohnarbeitsloser Menschen möglichst niedrig zu halten. So werden etwa zur Berechnung von Ansprüchen jeweils veraltete Beitragsgrundlagen herangezogen, die in der Praxis auch nicht valorisiert werden.

Neben den ungerechten Bestimmungen hinsichtlich der Feststellung von Leistungshöhen im Anlassfall verschärft das Fehlen einer jährlichen Valorisierung bereits zuerkannter Leistungsansprüche die Situation der Betroffenen. In Österreich sind gegenwärtig etwas über 45.000 Menschen seit mehr als einem Jahr von Leistungen des Arbeitsmarktservice abhängig, ohne dass die Dauer dieser Abhängigkeit eine Anpassung ihrer Bezüge an die steigenden Lebenshaltungskosten zur Folge hätte. Die Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt ist also mit einer Verarmungsspirale verbunden, die ihrerseits wiederum die Aus­grenzung aus dem Arbeitsmarkt verschärft und verstärkt.

Diese Verarmungsspirale lässt sich auch an der Entwicklung der durchschnittlichen Leistungsbezüge in der Arbeitslosenversicherung seit dem Jahr 2000 nachvollziehen. So hat die Kaufkraft des durchschnittlichen Arbeitslosengeldbezugs seit 2000 um 3,1% oder € 22,20 nachgelassen, jene des durch­schnittlichen Notstandshilfebezugs um 6,2% oder € 34,60 im Monat nachgelassen.

Die durchschnittliche NotstandshilfebezieherIn des Jahres 2006 hat also gemessen am Niveau und der Kaufkraft des Jahres 2000 um ATS 500,- pro Monat zur Verfügung. Dies, obwohl die Notstandshilfe ohnehin nur dann ausbezahlt wird, wenn kein entsprechendes anderes Einkommen im Haushalt der LeistungsbezieherInnen vorliegt.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 erstmals in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Franz Riepl, Dr. Martin Bartenstein, Dietmar Keck, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Barbara Riener, Ridi Maria Steibl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Norbert Hofer, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge dieser Debatte hat der Abgeordnete Karl Öllinger einen Zusatz- bzw. Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Angesichts steigender Arbeitslosigkeit und hoher Betroffenheit von Kurzarbeit ist sicherzustellen, dass die Einkommensersatzleistung Arbeitslosengeld tatsächlich das kürzest zurückliegende Einkommen ersetzt. Die gegenwärtige Regelung verursacht erhebliche Nachteile für die Betroffenen.

Ein bürokratischer Mehraufwand ist nicht gegeben, da die Regelung der bisherigen Sonderregelung in § 21 Abs. 2 nachgebildet ist.

Um Ansprüche für Betroffene erkennbar und die Gesetzesänderung für das AMS administrierbar zu machen, wurde ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens hinzugefügt.“

Auf Antrag der Abgeordneten Ridi Maria Steibl beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Initiativantrag zu vertagen.

In seiner Sitzung am 23. Juni 2009 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlung über den gegenständlichen Initiativantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Dr. Martin Bartenstein, Franz Riepl, Karl Öllinger, Dietmar Keck, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Birgit Schatz, Mag. Josef Lettenbichler sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Initiativantrag neuerlich zu vertagen.

In seiner Sitzung am 14. Oktober 2009 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlung über den gegenständlichen Initiativantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Initiativantrag neuerlich zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge dieser Debatte hat der Abgeordnete Karl Öllinger einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag in der Fassung der am 12. Februar 2009 und am 30. Juni 2010 eingebrachten Abänderungsanträge des Abgeordneten Karl Öllinger nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

                                  Dietmar Keck                                                                  Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau